Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- BGH: Rabattaktion darf verlängert werden, wenn Nachfrage schleppend verläuftveröffentlicht am 4. Januar 2012
BGH, Urteil vom 07.07.2011, Az. I ZR 181/10
§ 3 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 2 UWGDer BGH hat entschieden, dass eine zeitlich begrenzte Rabattaktion eines Reiseveranstalters nicht verlängert werden darf, anderenfalls der Verbraucher in die Irre geführt wird und ein Wettbewerbsverstoß vorliegt. Erweist sich die Rabattaktion allerdings nicht als erfolgreich, verläuft sie vielmehr eher schleppend, so ist eine Ausnahme gegeben. Die Verlängerung ist in diesem Fall zulässig. Der Verbraucher rechne in diesem Fall mit einer Verlängerung der Rabattaktion. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)