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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 4. Januar 2012

    BGH, Urteil vom 07.07.2011, Az. I ZR 181/10
    § 3 UWG, §
    5 Abs. 1 Nr. 2 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass eine zeitlich begrenzte Rabattaktion eines Reiseveranstalters nicht verlängert werden darf, anderenfalls der Verbraucher in die Irre geführt wird und ein Wettbewerbsverstoß vorliegt. Erweist sich die Rabattaktion allerdings nicht als erfolgreich, verläuft sie vielmehr eher schleppend, so ist eine Ausnahme gegeben. Die Verlängerung ist in diesem Fall zulässig. Der Verbraucher rechne in diesem Fall mit einer Verlängerung der Rabattaktion. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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