Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG München I: Einfach mal als „Rechtsanwalt“ auftreten, um Eindruck zu schinden, kann mit einstweiliger Verfügung und Strafverfolgung endenveröffentlicht am 15. März 2012
LG München I, Urteil vom 06.09.2011, Az. 33 O 10509/11
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 UWG, § 12 Abs. 4 BRAODas LG München hat entschieden, dass das Auftreten einer Privatperson als „Rechtsanwalt“ keinesfalls eine Bagatelle ist. Das Führen einer gesetzlich geschützten Berufsbezeichnung ohne die entsprechende Erlaubnis sei stets irreführend im Sinne des § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 UWG und unter Umständen sogar strafbar nach § 132 a StGB. Zugleich liege in der unzutreffenden Bezeichnung ein Verstoß gegen § 4 Nr. 11 UWG i.V.m. § 12 Abs. 4 BRAO. § 12 Abs. 4 BRAO sei eine Marktverhaltensregelung im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG, da die Betätigung auf dem Markt der Rechtsdienstleistungen einer öffentlichrechtlichen Erlaubnis bedarf und die betreffende Norm damit gleichzeitig im Interesse der Marktpartner, insbesondere der Verbraucher, eine bestimmte Qualität der Dienstleistungen sicherstellen wolle. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)