Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- OLG Celle: Keine Alleinstellungsbehauptung eines Rechtsanwalts bei Nutzung der Domain „kanzlei-niedersachsen.de“ / Ein kleiner Kommentarveröffentlicht am 30. November 2011
OLG Celle, Urteil vom 17.11.2011, Az. 13 U 168/11
§ 4 Nr. 11 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG, § 6 BORA, § 8 BORADas OLG Celle hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt, der unter der Domain kanzlei-niedersachsen.de seinen Internetauftritt pflegt, nicht unsachlich wirbt. Es bestehe weder eine Vermutung noch ein Erfahrungssatz für eine führende oder besondere Stellung des Unternehmens in dem in der Firma genannten Ort oder Gebiet. Das Urteil beklagt, mit nicht schlechten Argumenten, der Kollege RA Möbius (hier), den wir auch ansonsten ob seiner zuweil sehr markigen Worte schätzen. Der Kollege hat postwendend für sich u.a. die Domains kanzlei-hessen.de oder kanzlei-schleswig-holstein.de registrieren lassen. Bei den Bajuwaren war Mario schneller (kanzlei-bayern.de), im Nordrhein-Westfälischen der Andreas. Nun ist allerdings nicht geklärt, ob alle bundesdeutschen Oberlandesgerichte die Rechtsansicht des OLG Celle teilen, oder ob doch nicht ein Senat den Rechtsauffassungen des Kollegen Moebius zuneigt. Ein OLG Schleswig oder OLG Frankfurt a.M. mag das ganz anders sehen – ein darunter zu findender fulminanter Kanzlei-Internetauftritt vorausgesetzt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)