Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- OLG Celle: Als „Diensteanbieter“ einer Unternehmens-Homepage gilt grundsätzlich das Unternehmen als Arbeitgeberveröffentlicht am 25. März 2013
OLG Celle, Beschluss vom 02.08.2012, Az. 13 U 72/12
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 TMGDas OLG Celle hat entschieden, dass hinsichtlich einer Unternehmens-Homepage das Unternehmen, welches die Domain innehat, regelmäßig auch als Diensteanbieter im Sinne des Telemediengesetzes anzusehen ist. Das Unternehmen als Arbeitgeber habe die Funktionsherrschaft über die Domain, so dass einzelne Mitarbeiter nicht als Diensteanbieter zu qualifizieren seien. Zum Volltext der Entscheidung: