Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- APPLE: Berufungsverhandlung mit Samsung erst kurz vor Weihnachtenveröffentlicht am 5. Oktober 2011
In dem Verfahren, in dem Samsung bislang verboten wurde, in Deutschland das Galaxy Tab 10.1 zu vertreiben (wir berichteten u.a. hier), wurde die Verhandlung über die von Samsung eingelegte Berufung vom OLG Düsseldorf auf den 20.12.2011 terminiert. Damit scheint ein Weihnachtsgeschäft für Samsung in Deutschland ausgeschlossen. Gleichzeitig soll Samsung nach Berichten jedoch versuchen, in dem weltweit geführten Rechtsstreit eine Annäherung zu erzielen und habe über das Gericht in Sydney einen Vergleichsvorschlag unterbreitet, der Samsung jedenfalls in Australien noch die kurzfristige Markteinführung des Galaxy Tab 10.1 ermöglich soll. Diesen Vorschlag soll Apple jedoch abgelehnt haben.
- APPLE: Apples einstweilige Verfügung gegen Samsung wegen angeblicher iPad-Plagiate wird trotz Widerspruch aufrecht erhaltenveröffentlicht am 9. September 2011
Nach übereinstimmenden Presseberichten (hier, hier) hat das LG Düsseldorf die gegen Samsung gerichtete einstweilige Verfügung (hier), welche Samsung verbot, in Deutschland das Galaxy Tab 10.1 zu vertreiben, aufrecht erhalten. Der entsprechende Widerspruch Samsungs wurde heute per Urteil zurückgewiesen. Golem berichtet, dass die Vorsitzende Richterin weiter von der Verletzung von Apple-eigenen Geschmacksmusterrechten ausgehe (hier). Die einzuräumenden Unterschiede seien nicht ausreichend differenzierungskräftig, der Gesamteindruck der beiden Geräte ergebe eine rechtswidrige Übereinstimmung. Die dem iPad vergleichbaren Produkte von Wettbewerbern der Verfahrensparteien – etwa die Geräte von Asus oder Toshiba – zeigten klar, dass es durchaus andere Gestaltungsmöglichkeiten gebe.
- LG Düsseldorf: Die einstweilige Verfügung im Verfahren Apple ./. Samsung im Wortlautveröffentlicht am 30. August 2011
LG Düsseldorf, Beschluss vom 09.08.2011, Az. 14c O 194/11
§§ 935, 890 ZPODas LG Düsseldorf hat bekanntlich einem geschmacksmusterrechtlich motivierten Antrag der Firma Apple Inc. entsprochen, der Firma Samsung Electronics GmbH den Vertrieb von iPad-ähnlichen Produkten in Europa und der Firma Samsung Electronics Co., Ltd. den Vertrieb von iPad-ähnlichen Produkten in Europa (ausgenommen den Niederlanden) zu verbieten (vgl. hier). Interessant dürfte der (von Apple im Verfügungsantrag genannte) Streitwert von 2.000.000,00 EUR vor dem Hintergrund dieses Beschlusses des OLG Düsseldorf (hier) sein. In der mündlichen Verhandlung vom 25.08.2011 wurde die obige einstweilige Verfügung mit den Parteien verhandelt, eine Entscheidung aber auf den 09.09.2011 vertagt. Zum Beschluss im Volltext: (mehr …)
- APPLE: Apple erwirkt einstweilige Verfügungen gegen Samsung und Motorola vor dem LG Düsseldorf wegen angeblicher iPad-Plagiateveröffentlicht am 11. August 2011
Nach mehreren Berichten von Florian Müller, dem Betreiber des Blogs FOSS Patents, hat Apple vor dem LG Düsseldorf gerichtliche Schritte gegen Samsung (Hersteller des Galaxy 10.1), Motorola (Hersteller des Xoom) und Jay-tech in Form einstweiliger Verfügungen angestrengt. Sollte der Verfügungsantrag in Sachen Samsung (hier) Bestand haben, müssten nach unserer Auffassung nahezu alle Wettbewerber zukünftig ihre Vertriebssegel für die jeweiligen iPad-Konkurrenzprodukte streichen. Die Klage Apples ist primär durch ein europäisches Geschmacksmuster motiviert. In den Niederlanden hat Apple ein gesondertes Verfahren eröffnet (hier).