Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BPatG: Zwischen den Marken „Galerie“ und „Galeria“ besteht Verwechselungsgefahrveröffentlicht am 10. September 2011
BPatG, Beschluss vom 28.06.2011, Az. 27 W (pat) 153/10
§ 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass zwischen den Marken „Galerie“ und „Galeria“ eine Verwechselungsgefahr besteht. Bei durchschnittlicher Kennzeichnungskraft und durchschnittlichem Schutzumfang der Widerspruchsmarke halte das angegriffene Zeichen „Galerie“ im Bereich der identischen Dienstleistungen den zu fordernden deutlichen Markenabstand nicht ein. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)