Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BPatG: „Ganz schön ausgeschlafen“ ist eine allgemeine Werbeaussage und daher nicht als Marke eintragungsfähigveröffentlicht am 9. Februar 2015
BPatG, Beschluss vom 02.12.2014, Az. 29 W (pat) 531/14
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass die Wortfolge „Ganz schön ausgeschlafen“ wegen mangelnder Unterscheidungskraft nicht als Marke angemeldet werden kann. Es handele sich um eine werbliche beschreibende Aussage, welcher ein Hinweis auf die Herkunft eines Produkts nicht entnommen werden könne. Die Wortfolge werde als allgemeine Werbebotschaft darüber hinaus bereits vielfältig verwendet. Zum Volltext der Entscheidung: