Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- BGH: Geschäftsführer haftet nicht mehr automatisch für Wettbewerbsverstößeveröffentlicht am 24. Juli 2014
BGH, Urteil vom 18.06.2014, Az. I ZR 242/12
§ 8 Abs. 1 und 3 Nr. 1 UWG, § 3 UWG, § 5 Abs. 1 und 2 UWGDer BGH hat entschieden, dass ein Geschäftsführer nicht mehr „reflexartig“ für Wettbewerbsverstöße einer GmbH haftet. Vielmehr setze dies ein positives Tun voraus oder eine nach den allgemeinen Grundsätzen des Deliktsrechts begründete Garantenstellung. Allein der Umstand, dass der Geschäftsführer gesetzlicher Vertreter der GmbH sei, begründe noch nicht die Verpflichtung des Geschäftsführers, Wettbewerbsverstöße zu Lasten Dritter zu verhindern. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)