IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 3. Februar 2016

    LG Düsseldorf, Urteil vom 28.10.2015, Az. 12 O 348/14
    § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass die Bewerbung eines Möbelstücks unter Angabe einer falschen Holzsorte irreführend und damit wettbewerbswidrig ist. Das Material eines Möbelstücks sei ein wesentliches Merkmal, insbesondere bei Gartenmöbeln, welche der Witterung ausgesetzt seien. Dass der Verkäufer die Materialangabe vom Hersteller übernommen habe, räume einen Verstoß nicht aus. Der Werbende habe die Richtigkeit der Angaben zu überprüfen und sich in Fällen wie dem vorliegenden, in dem eine Kenntnis des Herstellers im Hinblick auf das Material nicht selbsterklärend sei, zumindest darüber zu informieren, woher der Hersteller sein Wissen beziehe. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 20. Juni 2012

    LG Düsseldorf, Urteil vom 09.12.2011, Az. 38 O 53/11
    § 3 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass die Bewerbung von Gartenmöbeln mit der Bezeichnung „White Teak“ und der Erläuterung „Aus besonders leichtem Teakholz mit FSC-Gütesiegel“ irreführend und deshalb zu untersagen ist, wenn tatsächlich kein Teakholz in den Möbeln enthalten sei. Bei Gartenmöbeln sei die Holzart für den Verbraucher wesentlich, da er daraus Rückschlüsse auf z.B. Haltbarkeit oder Witterungsbeständigkeit ziehe und Teakholz als qualitativ hochwertige Holzart bekannt sei. Vorliegend sei jedoch ein Holz der Gattung „Gmelina aborea“ verwendet worden, welches über die Merkmale des Teakholzes nicht verfüge. Dass gemäß den Ausführungen der Beklagten obige Holzart im englischen Sprachraum üblicherweise als „White Teak“ bezeichnet werde, schließe die Irreführungsgefahr in Deutschland nicht aus. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

I