IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 4. Oktober 2011

    LG Hamburg, Urteil vom 15.03.2011, Az. 312 O 312/10
    § 4 Nr. 11 UWG, § 3 UWG, § 8 Abs. 1 UWG; § 7 Abs. 2 PAngV

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass ein Schnell- oder Fast-Food-Restaurant keine Gaststätte im Sinne der Preisangabenverordnung ist, sondern lediglich ein „ähnlicher Betrieb“. Aus diesem Grund müsse auch kein Preisverzeichnis neben dem Eingang ausgehängt sein. Auch bei der Fast-Food-Kette mit dem großen „M“ im Namen liegt demzufolge kein Wettbewerbsverstoß vor, wenn dort keine oder keine vollständige Preisliste am Eingang aushängt. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 3. November 2008

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Koblenz, Beschluss vom 13.08.2007, Az. 4 HK O 120/07
    §§ 1 Abs. 4, 9, 10, 12 Abs. 3 Nr. 2; 15 Abs. 1 Nr. 3 JuSchG; § 8 Abs. 1 S. 1 UWG

    Das LG Koblenz ist der Rechtsauffassung, dass ein Onlinehändler, der über das Internet Tabak oder Waren aus Tabak verkauft, ohne Vorkehrungen für eine Altersverifikation vorzuhalten, nicht gegen geltendes Jugendschutzrecht verstößt. Insbesondere sei der Versandhandel nicht als Vertrieb „sonst in der Öffentlichkeit“ im Sinne von § 10 Abs. 1 JuSchG anzusehen. § 10 Abs. Abs. 1 JuSchG lautet: „In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden.“ In der Folge haben u.a. Gaststättenbesitzer und Betreiber von Zigarettenautomaten, teils technisch sehr aufwändig, dafür zu sorgen, dass Minderjährige nicht an Tabakwaren gelangen, während Onlinehändler insoweit „freigestellt“ werden. Diese nicht nachzuvollziehende Lücke hat nach Ansicht des Landgerichts dann aber der Gesetzgeber zu schließen.
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