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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 7. April 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammEuGH, Urteil vom 06.03.2014, Az. C-409/12
    Art. 12 Abs. 2 lit. a EU-RL 2008/95/EG

    Der EuGH hat entschieden, dass eine Marke, die infolge des Verhaltens oder der Untätigkeit ihres Inhabers im geschäftlichen Verkehr zur gebräuchlichen Bezeichnung einer Ware oder einer Dienstleistung, für die sie eingetragen ist, geworden ist, ihren Markenrechtsschutz verliert. Als „Untätigkeit“ im Sinne der europäischen Bestimmung könne es angesehen werden, dass es der Inhaber einer Marke unterlässt, die Verkäufer dazu zu bewegen, die Marke weiterhin für den Vertrieb einer Ware, für die die Marke eingetragen ist, zu benutzen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 19. Dezember 2011

    BPatG, Beschluss vom 22.09.2011, Az. 30 W (pat) 9/10
    Art. 5 Abs. 5 Unterabs. 2; Art. 7 Abs. 3 Unterabs. 1 a) und d) VO 510/2006

    Das BPatG hat entschieden, dass die Begriffe „Bayerischer Obazda“, „Obazda“, „Bayerischer Obazter“ und „Obazter“ schutzfähige geografische Angaben für den Bereich Käsezubereitung sind und als solche eingetragen werden können. Die schutzfähige geografische Angabe sei dabei von einer reinen Gattungsbezeichnung abzugrenzen gewesen. Letztere sei dann gegeben, wenn der Name eines Agrarerzeugnisses oder eines Lebensmittels sich zwar auf einen Ort oder ein Gebiet beziehe, in dem das betreffende Produkt ursprünglich hergestellt oder vermarktet worden sei, die Bezeichnung nunmehr jedoch in der Gemeinschaft der gemeinhin übliche Name für ein Agrarerzeugnis oder ein Lebensmittel geworden sei. Dies treffe beim „Bayerischen Obazda“ jedoch nicht zu. Zwar könne es angehen, dass die im Verfahren von der Gegenseite angeführten Verwendungen des Namens „Obazda“ für Produkte, die nicht aus der maßgeblichen Region stammten, Anzeichen dafür seien, dass die beanspruchten Namen sich bei anhaltender Verwendung zur Gattungsbezeichnung entwickeln könnten, noch sei aber nicht davon auszugehen.

  • veröffentlicht am 5. Juni 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammDer kanadische Hersteller Psion Teklogix gibt sämtliche Ansprüche an dem von ihm als Marke registrierten Begriff „Netbook“, die in der Vergangenheit Wellen geschlagen hatten (Link: Psion), auf (JavaScript-Link: heise). Psion hatte Webseitenbetrieber abmahnen lassen, die den Begriff „Netbook“ verwendeten, was insbesondere deswegen prekär war, weil sich dieser Begriff am Markt als Gattungsbezeichnung für besonders kleine Notebooks mit Zugang zum Internet etabliert hatte. Intel und Dell waren Anfang 2009 in den USA gegen Psion vorgegangen und hatten Anträge auf Löschung der Marke gestellt, worauf Psion gegen Intel wegen missbräuchlicher Markennutzung geklagt hatte.

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