Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Frankfurt a.M.: Wird auf eine Gefährdung durch ein Produkt nicht hingewiesen, liegt ein Wettbewerbsverstoß vorveröffentlicht am 30. Juni 2015
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 21.05.2015, Az. 6 U 64/14
§ 4 Nr. 11 UWG; § 3 Abs. 1 ProdSGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein Verstoß gegen das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) gleichzeitig einen Wettbewerbsverstoß darstellen kann. Dies sei beispielsweise dann der Fall, wenn auf eine Sicherheitsgefährdung bei einer bestimmten Verwendung eines Produkts (hier: Garagentorantrieb) nicht in der Gebrauchsanleitung hingewiesen werde. Bei der entsprechenden Vorschrift § 3 Abs. 1 ProdSG handele es sich um eine Marktverhaltensregel, da sie dem Schutz der Verbraucher und sonstigen Abnehmer der Produkte im Hinblick auf die Einhaltung sicherheitstechnischer Anforderungen diene. Zum Volltext der Entscheidung: