Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Frankfurt a.M.: Bonusgutscheine beim Ankauf gebrauchter Bücher verletzen bei Anrechnung auf neue Bücher die Buchpreisbindungveröffentlicht am 24. Juni 2014
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 28.01.2014, Az. 11 U 93/13 – nicht rechtskräftig
§ 3 S. 1 BuchPrG, § 5 BuchPrG, § 7 BuchPrGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Buchpreisbindung verletzt wird, wenn ein Händler im Rahmen einer Werbeaktion Bonusgutscheine ausgibt, die durch die Kunden beim Kauf preisgebundener Bücher angerechnet werden können. Erhalte der Händler nach Überlassung eines preisgebundenen Buches an den Kunden im Ergebnis ein geringeres Entgelt als den nach §§ 3, 5 BuchPrG einzubehaltenden Preis, liege ein Verstoß vor. Es sei dann unerheblich, wofür der Gutschein gewährt worden sei (hier: Angebot zweier gebrauchter Bücher zum Ankauf durch den Kunden). Zum Volltext der Entscheidung: