Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Hamm: Gewährleistungsfrist darf bei B-Waren nicht analog zu Gebrauchtware verkürzt werden / VOLLTEXTveröffentlicht am 12. März 2014
OLG Hamm, Urteil vom 16.01.2014, Az. 4 U 102/13
§ 3 Abs. 2 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 475 BGBDas OLG Hamm hat entschieden, dass sog. B-Ware nicht als Gebrauchtware anzusehen ist und demgemäß die gesetzliche Gewährleistungsfrist auch nicht auf 1 Jahr verkürzt werden darf. Einmal ausgepackte und vorgeführte Ware oder Ware mit fehlender oder beschädigter Originalverpackung sei keine Gebrauchtware, da die Ware dadurch noch nicht bestimmungsgemäß genutzt („gebraucht“) worden sei. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Essen: Keine verkürzte Gewährleistung für B-Wareveröffentlicht am 24. Juli 2013
LG Essen, Urteil vom 12.06.2013, Az. 42 O 88/12 – nicht rechtskräftig
§ 4 Nr. 11 UWG; § 475 Abs. 2 BGBDas LG Essen hat in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren entschieden, dass ein Händler die Gewährleistungsfrist von 2 Jahren für nicht gebrauchte, so genannte B-Ware nicht auf ein Jahr verkürzen kann. Das Gesetz sehe die Möglichkeit einer Verkürzung der Gewährleistung nur für gebrauchte Ware vor. Werde B-Ware aber wie im vorliegenden Fall als Ware definiert, die nicht mehr original verpackt ist oder bei der die Originalverpackung beschädigt wurde oder fehlte oder die nur einmal ausgepackt und vorgeführt bzw. vom Kunden angesehen wurde, handele es sich nicht um gebrauchte Artikel. Ein erhöhtes Sachmängelrisiko, welches eine Verkürzung der Gewährleistungsfrist rechtfertige, bestehe dort nicht.