Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Ansprüche aus Gebrauchtwagen-Garantie bestehen auch, wenn Inspektion am Pkw nicht in Vertragshändler-Werkstatt durchgeführt wirdveröffentlicht am 27. September 2013
BGH, Urteil vom 25.09.2013, Az. VIII ZR 206/12
§ 307 Abs. 1 S.1 BGBDer BGH hat entschieden, dass eine Klausel in einer Gebrauchtwagen-Garantiebedingung, nach welcher Voraussetzung für jegliche Garantieansprüche ist, dass der Käufer/Garantienehmer an dem Kraftfahrzeug die vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten beim Verkäufer/Garantiegeber oder in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt durchführen lässt, unwirksam ist. Zur Pressemitteilung Nr. 156/2013: (mehr …)
- LG Osnabrück: Irreführende Preisangaben bei Preisvergleich zwischen Neuwagen und Gebrauchtwagenveröffentlicht am 30. Juli 2012
LG Osnabrück, Urteil vom 09.07.2012, Az. 16 O 37/12 – nicht rechtskräftig
§ 3 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 2 UWGDas LG Osnabrück hat nach einem Bericht der Wettbewerbszentrale (hier) entschieden, dass beim Verkauf eines gebrauchten Pkw keine Preisgegenüberstellung in der Form „ehem. NP 92.500,– €, nur € 56.899,– €“ getätigt werden darf, wenn nicht erläutert wird, worum es sich bei dem „ehem. NP“ handelt. Es könne sich dabei z.B. um die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers, den eigenen Neuwagenpreis oder um den Neuwagenpreis eines anderen Händlers handeln. Werde dies nicht aufgeklärt, könne ein Verbraucher keine ausreichend informierte Entscheidung treffen.
- OLG Karlsruhe: Zur Abgrenzung zwischen Verbraucher und Unternehmer beim Gebrauchtwagenkaufveröffentlicht am 26. März 2012
OLG Karlsruhe, Urteil vom 06.10.2011, Az. 9 U 8/11
§ 437 Ziff. 2 BGB, § 323 BGB, § 346 BGBDas OLG Karlsruhe hat entschieden, dass für die Abgrenzung zwischen einem Handeln als Verbraucher oder als Unternehmer bei einem Kaufvertrag dessen Zweck zur Beurteilung herangezogen werden muss. Dabei sei auf objektive Gesichtspunkte abzustellen und subjektive Vorstellungen des Käufers, die dieser nicht nach außen hin mitteilte, seien zu ignorieren. Vorliegend habe die Rubrik für den Käufer den vorgedruckten Zusatz „Gewerblich“ enthalten und in der für den Namen des Käufers vorgesehenen Zeile sei handschriftlich „Handelsvertreter S.“ eingetragen worden. Dies spreche für die Unternehmereigenschaft des Käufers, so dass ein vereinbarter Haftungsausschluss wirksam sei. Darüber hinaus könne bei einem Kaufvertrag zwischen Unternehmern eine Laufleistungsangabe im Kaufvertrag nicht als Garantie für die tatsächlich gefahrenen Kilometer angesehen werden. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - LG Freiburg: Garantiebedingungen unterliegen nicht der AGB-Inhaltskontrolleveröffentlicht am 14. Januar 2012
LG Freiburg, Urteil vom 10.11.2011, Az. 3 S 77/11
§ 307 Abs. 3 Satz 1 BGBDas LG Freiburg hat entschieden, dass bei der formularmäßigen Vereinbarung einer Gebrauchtwagengarantie eine Klausel, die dem Käufer Bedingungen für den Eintritt der Garantie (z.B. Wartungen) auferlegt, nicht der Inhaltskontrolle unterliegt. Dies gelte jedenfalls dann, wenn die Garantie ohne zusätzliches Entgelt gewährt werde. Dann handele es sich bei dem Erfordernis regelmäßiger Wartungen um eine kontrollfreie negative Anspruchsvoraussetzung. Darüber hinaus sei eine solche Klausel jedoch auch bei Eingreifen einer Inhaltskontrolle wirksam, weil der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt werde. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Keine Irreführung, wenn beim Gebrauchtwagenverkauf im Internet eine falsche Rubrik gewählt wirdveröffentlicht am 10. Oktober 2011
BGH, Urteil vom 06.10.2011, Az. I ZR 42/10
§ 5 UWGDer BGH hat entschieden, dass keine wettbewerbsrechtlich relevante Irreführung von Verbrauchern vorliegt, wenn ein Autohändler einen Gebrauchtwagen auf einer Internethandelsplattform in einer falschen Rubrik (hier: Kilometerlaufleistung) einstellt. Vorliegend war ein Wagen mit über 100.000 km in der Rubrik „bis 5.000 km“ inseriert worden. Da die korrekte Laufleistung jedoch bereits in der Angebotsüberschrift erkennbar gewesen sei, könne eine Täuschung von Verbrauchern ausgeschlossen werden. Zur Pressemitteilung Nr. 158/2011des BGH vom 07.10.2011:
(mehr …) - OLG Hamm: Werbung für Gebrauchtwagen mit der Formulierung „Jahreswagen – 1 Vorbesitzer/1. Hand“ ist irreführend, wenn Wagen gewerblich genutzt wurdeveröffentlicht am 2. September 2010
OLG Hamm, Urteil vom 30.08.2010, Az. I-4 U 101/10
§§ 3, 5 UWGDas OLG Hamm hat entschieden, dass die Bewerbung eines Pkw durch eine Kfz-Händlerin über eine Internetplattform mit der Beschreibung „Jahreswagen 1 Vorbesitzer“ und „1. Hand“ irreführend ist, wenn der Pkw zuvor von zwei Mietwagenfirmen genutzt worden. Es sei irreführend, wenn zusätzlich zur Verwendung des Begriffs „Jahreswagen“ auf die Anzahl der Vorbesitzer abgestellt werde, ohne dass über die Art des Vorbesitzes aufgeklärt werde. Der durschnittliche Kaufinteressent verbinde die Beschreibung „Jahreswagen 1 Vorbesitzer“ mit einer bestimmten Vorstellung über die Anzahl der Nutzer und die Einsatzbedingungen. Bei einem Mietwagen sei davon auszugehen, dass der Wagen auf unterschiedlichste Art und Weise und mit schwankender Sorgfalt bewegt worden sei, was Einfluss auf den Zustand des Pkw und somit dessen Preis insgesamt habe.
- OLG Düsseldorf: Sonderform der Werbung – Verteilen von Visitenkarten als genehmigungspflichtige Sondernutzung?veröffentlicht am 13. August 2010
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.07.2010, Az. IV-4 RBs25/10
§§ 59 Abs. 1 Nr. 1, 18 Abs. 1 StrWG NRWDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Visitenkartenwerbung von Gebrauchtwagenhändlern, die häufig auf Parkplätzen an parkende Autos geheftet wird, nicht ohne Genehmigung ausgeteilt werden darf. Das Befestigen der Karten mit Werbeaufdrucken auf einem öffentlichen Parkplatz stelle nämlich eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar, da es über die verkehrlichen Zwecke (Fortbewegung, Kommunikation, Kontaktaufnahme) hinausgehe und lediglich eigenen werblichen Zwecken diene. Überdies werde ein erhöhter Reinigungsaufwand für die genutzten Parkflächen verursacht. Der betroffene Werbeausteiler, der über keine Genehmigung verfügte, wurde wegen einer Ordnungswidrigkeit zu einer Geldbuße verurteilt. Eine ähnliche Problematik stellte sich der Rechtsprechung bereits in folgenden Fällen: Verteilung von Handzetteln, CDs und Büchern mit religiösem Inhalt in der Fußgängerzone, die Werbung mit abgestellten Kraftfahrzeugen, der Verkauf von Getränkedosen nach einem Fußballspiel aus einem Einkaufswagen und die Tätigkeit von sogenannten Bauchladenhausierern in Fußgängerzonen.
- BGH: Aufklärungspflicht beim Gebrauchtwagenkauf – Rechte der Käufer gestärktveröffentlicht am 17. Dezember 2009
BGH, Urteil vom 16.12.2009, Az. VIII ZR 38/09
§§ 280 Abs. 1, 311, 241 Abs. 2 BGBDer BGH hat entschieden, dass der Verkäufer beim Verkauf eines Gebrauchtwagens den Käufer auch über nicht im Fahrzeugbrief eingetragene, so genannte „fliegende Zwischenhändler“ aufklären muss. Werde diese Aufklärungspflicht verletzt, sei der Händler zum Schadensersatz verpflichtet. Im entschiedenen Fall waren im Brief des verkauften Pkws lediglich der ursprüngliche Halter sowie der Verkäufer vermerkt. Der Verkäufer hatte den Wagen jedoch von einem Zwischenhändler namens „Ali“ erworben, der nicht eingetragen war und der das Fahrzeug seinerseits ebenfalls von einem nicht eingetragenen Zwischenhändler erlangt hatte. Der Käufer war darüber nicht aufgeklärt worden und stellte nach Erwerb fest, dass die Kilometerlaufleistung des Pkws falsch angezeigt wurde. Er gab an, dass er den Wagen nicht gekauft hätte, wenn er von den Zwischenhändlern gewusst hätte und verlangte Schadensersatz. Der BGH sah dies genau so.
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