Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Leipzig: Bank hat keinen Anspruch auf eine pauschale Aufwandsgebühr für die Durchführung einer Kontopfändungveröffentlicht am 6. Januar 2016
LG Leipzig, Urteil vom 10.12.2015, Az. 05 O 1239/15 – nicht rechtskräftig
§ 307 BGB, § 5 Abs. 1 Nr. 2 UWGDas LG Leipzig hat entschieden, dass eine Bank keine Gebühren (hier: 30,00 EUR) für „den durch die Pfändung entstandenen Aufwand“ nach der Pfändung eines Kontos fordern darf. (mehr …)
- Wettbewerbszentrale geht gegen Hotel-AGB mit Klauseln über eine Stornogebühr von 100 % vorveröffentlicht am 11. Juni 2014
Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e. V. geht nach einer eigenen Pressemitteilung vom 10.06.2014 aktuell gegen Hotel-AGB vor, in denen für die Stornierung eines Hotelzimmers eine Entschädigung des vollen Übernachtungspreises gefordert wird. Bei einer Stornogebühr in Höhe von 100 % werde in wettbewerbswidriger Art und Weise missachtet, dass das betreffende Hotel bei einer Zimmerstornierung bestimmte Aufwendungen erspare. Zu einer solchen Anrechnung sei das Hotel indes gemäß § 537 Abs. 1 Satz 2 BGB verpflichtet. Die Höhe der ersparten Aufwendungen werden vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) für den Fall der Übernachtung (mit oder ohne Frühstück) auf 10 % des Zimmerpreises angegeben.
- OLG Frankfurt a.M.: Zur Kostentragung des Beklagten bei der Rücknahme einer Löschungsklageveröffentlicht am 4. Juni 2014
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 06.05.2014, Az. 6 W 13/14
§ 269 Abs. 3 S. 3 ZPODas OLG Frankfurt hat entschieden, dass bei der Rücknahme einer Klage auf Löschung einer Marke die entstandenen Kosten dem Beklagten aufzuerlegen sind, wenn die Klägerin von einer zwischenzeitlich erfolgten (rückwirkenden) Löschung der Marke durch Nichtzahlung der Verlängerungsgebühr ohne Verschulden keine Kenntnis hatte. Dies gelte auch dann, wenn die rückwirkend eingetretene Löschung bereits vor Klageerhebung geschehen sei. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Eine 1,3-fache Geschäftsgebühr für ein anwaltliches Abschlusschreiben ist angemessenveröffentlicht am 19. Februar 2014
BGH, Urteil vom 22.03.2011, Az. VI ZR 63/10
§ 24a BGB, Vorb. 3 Abs. 4 S.1 VV RVGDer BGH hat entschieden, dass für ein anwaltliches Abschlussschreiben, in Übereinstimmung mit der herrschenden Auffassung unterinstanzlicher Gerichte, eine mittlere 1,3-fache Geschäftsgebühr gefordert werden kann. Ein Abschlussschreiben erschöpfe sich in der Regel nicht in einer bloßen Bezugnahme auf die bereits ergangene einstweilige Verfügung, sondern verfolge insbesondere das Ziel, einen Verzicht des Antragsgegners auf sämtliche Gegenrechte herbeizuführen. Der Schwierigkeitsgrad eines solchen Schreibens sei daher in der Regel höher anzusetzen als bei bloßen Zahlungsaufforderungen, Mahnungen oder Einwohnermeldeamtsanfragen, die anerkanntermaßen der Nr. 2302 RVG VV unterfielen. Zudem bedürfe es nach Zugang der Abschlusserklärung im Regelfall einer Prüfung, ob die abgegebene Erklärung zur Erreichung des Sicherungsziels inhaltlich ausreiche. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: AGB-Klauseln über Kostenpfand für SIM-Karte, pauschalierten Schadensersatz für verlorene SIM-Karte sowie Gebühr für gedruckte Rechnung sind unwirksamveröffentlicht am 18. Februar 2014
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 09.01.2014, Az. 1 U 26/13 – nicht rechtskräftig
§ 307 Abs. 1 S.2 BGB, § 307 Abs.1 S.1 BGB, § 307 Abs. 3 S.1 BGB, § 309 Nr. 4 BGB, § 309 Nr. 5a BGBDas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass eine AGB-Klausel, die einen Kostenpfand für die Rückgabe einer ausgegebenen SIM-Karte, eine AGB-Klausel, die einen pauschalierten Schadensersatz für verlorene SIM-Karten vorsieht sowie eine AGB-Klausel über eine Gebühr (in Höhe von 1,50 EUR) für jede Papierrechnung unwirksam sind. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BPatG: Eine Markenlöschung ist rechtmäßig, wenn die Verlängerungsgebühr erst einen Tag nach Fristablauf beim DPMA eingehtveröffentlicht am 11. April 2013
BPatG, Beschluss vom 26.02.2013, Az. 27 W (pat) 572/11
§ 47 Abs. 3 MarkenG; Anlage zu § 2 Abs. 1 PatKostG; § 3 Abs. 2 PatKostG, § 7 Abs. 1 S. 1 PatKostGDas BPatG hat entschieden, dass die Löschung einer Marke mangels Verlängerung rechtmäßig und nicht rückgängig zu machen ist, wenn die Verlängerungsgebühr seitens des Markeninhabers erst am Tag nach Fristablauf auf dem Konto des Deutschen Patent- und Markenamtes eingeht. Wiedereinsetzungsgründe seien vorliegend nicht ersichtlich und auch eine geringe Überschreitung gesetzlicher Fristen führe zur Fristversäumung. Gerade bei für den Markeninhaber ungewöhnlichen Vorgängen (Verlängerung der einzigen Marke) habe dieser bei der Instruktion seiner Hilfspersonen besondere Sorgfalt walten zu lassen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Düsseldorf: AGB-Klausel über Sondergebühr für die Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos ist unzulässigveröffentlicht am 10. April 2013
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.03.2013, Az. I-6 U 114/11
§ 307 BGBDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass eine allgemeine Geschäftsbedingung einer Bank, welche für die Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos eine gesonderte Gebühr vorsieht, unzulässig ist, da sie den Verbraucher unangemessen benachteiligt. Bei der Einrichtung eines solchen Kontos handele es sich um eine gesetzlich festgelegte Pflicht, die auf Verlangen des Kunden zu erfüllen sei. Für die Erfüllung einer solchen Pflicht sei die Erhebung eines gesonderten Entgelts nicht statthaft. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Unzulässige Bank-AGB – 15 EUR für die Nacherstellung eines Kontoauszugsveröffentlicht am 21. März 2013
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 23.01.2013, Az. 17 U 54/12
§ 242 BGB, § 307 Abs. 3 S. 1 BGB; Art. 248 § 7 BGBEG; § 1 UKlaG, § 3 Abs. 1 S. 1 UKlaGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Allgemeine Geschäftsbedingung einer Bank, die als Gebühr für die Nacherstellung von Kontoauszügen pro Auszug 15,00 EUR zu Grunde legt, unwirksam ist. Die Höhe des Entgelts für solche Zusatzleistungen müsse zum einen angemessen und zum anderen an den tatsächlichen eigenen Kosten des Zahlungsdienstleisters für das Erbringen der Information ausgerichtet sein. Vorliegend seien jedoch überhöhte Stundensätze sowie nicht realitätsnahe Schätzungen des Zeitaufwands zur Berechnung herangezogen worden, so dass die Klausel den Verbraucher über Gebühr benachteilige.
- OLG Frankfurt a.M.: Vermittler von Flugdiensten muss Vermittlungsgebühr in den Endpreis einbeziehen / Wann ist der Flugpreis als Endpreis anzugeben?veröffentlicht am 9. August 2012
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 24.05.2012, Az. 6 U 103/11
Art. 5 Nr 3 EG-VO 44/2001, § 33 Abs. 1 ZPO, § 4 Nr. 7 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 14 Abs. 2 S. 1 UWGDas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass Vermittler von Flügen die an sie zu zahlende Vermittlungsgebühr in den angegebenen Endpreis einbeziehen müssen, wobei dieser Gesamtpreis bereits „bei der erstmaligen Nennung des Flugpreises für eine bestimmte Verbindung genannt werden“ müsse. Zitat: (mehr …)
- OLG Schleswig: Gebühr für Auszahlung von Restguthaben bei Prepaid-Handyverträgen unzulässigveröffentlicht am 30. März 2012
OLG Schleswig, Urteil vom 27.03.2012, Az. 2 U 2/11
§ 307 ff BGBDas OLG Schleswig hat entschieden, dass es unzulässig ist, bei einem Prepaid-Handyvertrag in den AGB eine Gebühr für die Rückzahlung eines noch vorhandenen Guthabens bei Vertragsende zu erheben. Der Kunde wurde vorliegend per Allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichtet, 6 Euro bei Vertragsbeendigung zu entrichten, um etwaige noch vorhandene Guthaben ausgezahlt zu bekommen. Durch eine solche Klausel werde der Kunde jedoch unangemessen benachteiligt. Die Auszahlung des Restguthabens sei keine echte Leistung des Mobilfunkanbieters, da der Kunde ohnehin Anspruch darauf habe. Deshalb könne dafür kein gesondertes Entgelt verlangt werden. Des Weiteren befand das Gericht Gebühren von 9,95 Euro pro Mahnung und 19,95 Euro pro Rücklastschrift als überhöht, da diese den zu erwartenden Schaden weit übersteigen würden. Die Pressemitteilung finden Sie hier.