Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Essen: Rechtsanwalt darf mit „Kostenloser Erstberatung“ werben / Kein Wettbewerbsverstoßveröffentlicht am 7. Januar 2014
LG Essen, Urteil vom 10.10.2013, Az. 4 O 226/13
§ 4 Nr. 11 UWG, § 49b Abs. 1 BRAO, § 4 Abs. 1 RVG und § 34 Abs. 1 RVGDas LG Essen hat entschieden, dass es nicht gegen geltendes Wettbewerbsrecht verstößt, wenn ein Rechtsanwalt eine „Kostenlose Erstberatung, bundesweit“ anbietet oder mit einer „Kostenlosen Ersteinschätzung“ wirbt. Dies sei weder gebühren- noch wettbewerbsrechtlich zu beanstanden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Hamburg: Kosten für die Hinterlegung einer Schutzschrift sind nur in Hinblick auf das Gericht erstattungsfähig, bei dem der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt wirdveröffentlicht am 9. Dezember 2013
OLG Hamburg, Beschluss vom 23.10.2013, Az. 4 W 100/13
§ 91 ZPODas OLG Hamburg hat entschieden, dass derjenige, der Schutzschriften bei allen deutschen Landgerichten einreicht, wovon nur eine bei der Abwehr eines Verfügungsantrags relevant wird, auch nur die Kosten dieser einen relevanten Schutzschrift erstattet verlangen kann. In dieser Entscheidung findet auch das Zentrale Schutzschriftenregister ZSR (hier) Erwähnung. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Potsdam: Sind die Kosten für ein zweites Abschlusschreiben erstattungsfähig?veröffentlicht am 22. März 2013
LG Potsdam, Urteil, Az. 12 S 7/11
§ 249 BGB, § 670 BGB, § 677 BGB, § 683 S.1 BGB, § 823 Abs. 1 BGBDas LG Potsdam hat entschieden, dass die Rechtsanwaltsgebühren für ein zweites, „nachfassendes“ Abschlussschreiben auf eine einstweilige Verfügung vom Abgemahnten zu übernehmen sind, wenn der Abgemahnte auf das erstes Abschlussschreiben überhaupt nicht reagiert, auf das zweite Abschlussschreiben zwei Jahre später dann aber die geforderte Abschlusserklärung abgibt. Die Kosten des Abschlussschreibens seien entweder unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes (§ 823 Abs. 1 BGB, § 249 BGB) oder als Anspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 677 BGB, § 683 S.1, § 670 BGB) erstattungsfähig.
- BGH: Eine Versandapotheke darf keine Beratung per kostenpflichtiger Telefon-Hotline erteilenveröffentlicht am 22. Februar 2013
BGH, Urteil vom 19.07.2012, Az. I ZR 40/11
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 73 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a AMG; § 11 a ApoGDer BGH hat entschieden, dass das Angebot einer Telefon-Hotline seitens einer Versandapotheke wettbewerbswidrig ist, wenn diese nur gegen Gebühr in Anspruch genommen werden kann. Apotheker müssten im Rahmen des ihnen Möglichen und Zumutbaren dafür sorgen, dass dem Kunden zur Erlangung der ihm zu erteilenden Informationen und Beratung keine Kosten entstehen, die typischerweise höher seien als die Kosten, die ihm bei einer persönlichen Beratung in einer Apotheke vor Ort entstünden. Der Verweis auf eine auch mögliche E-Mail-Beratung räumt die Wettbewerbswidrigkeit nicht aus, da diese Option für viele, gerade ältere, Kunden keine gleichgestellte Alternative sei. Zitat:
- LG Köln: Gerichtsgebühren für eine Auskunft nach § 101 UrhG fallen für jedes Werk gesondert anveröffentlicht am 4. Januar 2013
LG Köln, Beschluss vom 06.12.2012, Az. 213 O 170/12
§ 128e Abs. 1 Nr. 4 KostO; § 101 Abs. 9 UrhGDas LG Köln hat entschieden, dass bei einem Antrag auf Auskunftserteilung gemäß § 101 Abs. 9 UrhG (häufig in Filesharing-Verfahren zur Ermittlung von Anschlussinhabern eingesetzt) für jedes Werk (Musikalbum, Film etc.) die Festgebühr von 200,00 EUR anfällt. Beziehe sich der Antrag demnach auf 2 Werke, fielen 400,00 EUR Gebühren an. Allerdings falle die Gebühr für die Sicherungsanordnung (Sicherung der relevanten Daten) und die Gestattungsanordnung (Gewährung des Auskunftsanspruchs) nicht doppelt an. Ähnlich entschied bereits vor einiger Zeit das OLG Karlsruhe (hier). Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Schleswig: AGB-Klausel, die Sondergebühren für die Einrichtung eines P-Kontos auferlegt, ist unwirksamveröffentlicht am 27. November 2012
OLG Schleswig, Urteil vom 26.06.2012, Az. 2 U 10/11 – nicht rechtskräftig
§ 850k Abs. 7 ZPO, § 307 BGB, § 307 ff. BGBDas OLG Schleswig hat entschieden, dass eine AGB-Klausel einer Bank, nach der für die Kontoführung bei einem Pfändungsschutzkonto (sog. „P-Konto“) ein monatliches Entgelt von 10,90 EUR verlangt wird (während die Kontoführung beim Girokonto im Übrigen kostenlos ist) unwirksam ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- KG Berlin: Ein Abschlussschreiben nach einstweiliger Verfügung löst nur dann eine weitere Geschäftsgebühr aus, wenn eine angemessene Wartezeit verstrichen istveröffentlicht am 13. November 2012
KG Berlin, Urteil vom 03.08.2012, Az. 5 U 169/11
§ 670 BGB, § 677 BGB, § 683 BGB, § 12 Abs. 1 S. 2 UWGDas KG Berlin hat entschieden, dass die Kosten eines anwaltlichen Abschlussschreibens nur dann als „erforderliche Aufwendung“ nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag zu erstatten sind, wenn dessen Versendung eine angemessene Wartezeit vorausgegangen ist. Die Entscheidung gibt einen ÜBerblick über die in der Rechtsprechung angenommene Wartezeit, die regelmäßig zwischen 2 – 4 Wochen liegen soll. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Köln: Sind die Kosten der Verteidigung gegen eine unberechtigte Abmahnung erstattungsfähig?veröffentlicht am 25. Oktober 2012
LG Köln, Urteil vom 10.10.2012, Az. 28 O 551/11
§ 678 BGB, § 823 BGBDas LG Köln hat erneut zu der Klassiker-Frage Stellung genommen, ob die Kosten der Verteidigung gegen eine unberechtigte Abmahnung erstattungsfähig sind. Hierzu entschied die 28. Zivilkammer (Zitat): (mehr …)
- OLG Hamm: Werbung eines Rechtsanwalts für einen „Abmahnschutzbrief“ für 10 EUR/Monat ist unzulässigveröffentlicht am 8. Oktober 2012
OLG Hamm, Urteil vom 29.03.2012, Az. I-4 U 167/11 – nicht rechtskräftig
§ 4 Nr. 11 UWG, § 49b Abs. 1 S.1 BRAO, § 4 RVGDas OLG Hamm hat entschieden, dass die Werbung eines Rechtsanwalts für einen so genannten Abmahnschutzbrief für 10,00 EUR pro Monat wettbewerbswidrig und daher zu unterlassen ist. Die zu dem Schutzbrief gehörige Behauptung, dass der Rechtsstreit bis zur ersten Instanz ohne Kosten für einen eigenen Rechtsanwalt bleibe, erwecke den Eindruck, dass potentielle Mandanten in Abmahnverfahren keine weiteren Kosten zu entrichten hätten. Dies verstoße gegen die die Bundesrechtsanwaltsordnung, nach welcher die gesetzlichen Gebühren für prozessuale Tätigkeiten nicht unterschritten werden dürften. Die angebotene Pauschale liege unter den gesetzlichen Gebühren für fast jeden möglichen Streitgegenstand, zumal keine Mindestvertragslaufzeit angegeben sei. Zudem sei auch für außergerichtliche Verfahren ein angemessenes Verhältnis zwischen Gebühr und Leistung erforderlich. Gegen die Entscheidung ist Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt worden (dort Az. I ZR 133/12). Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Ravensburg: Rechtsanwalt darf Verbrauchern nicht „Beratungen in allen Angelegenheiten“ zu einem Pauschalpreis von 20,00 EUR inkl. MwSt. oder ähnlich niedrigen Pauschalsätzen anbietenveröffentlicht am 6. September 2012
LG Ravensburg, Urteil vom 28.07.2006, Az. 8 O 89/06 KfH 2
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 49 b Abs. 1 S.1 BRAO, § 4 Abs. 2 S.3 RVGDas LG Ravensburg hat in diesem älteren Urteil entschieden, dass ein Rechtsanwalt nicht damit werben darf, in allen Angelegenheiten für Verbraucher zu einem Pauschalpreis von 20,00 EUR inkl. MwSt. o. ä. niedrigen Pauschalsätzen tätig zu werden. Für Insider: Allerdings ist es Rechtsanwälten erlaubt, etwas anders zu werben und im Leopardenmantel in der Kanzlei aufzutreten. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)