Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Eine Klage auf Zahlung von Rechtsanwaltsgebühren wegen Bearbeitung einer Filesharing-Abmahnung ist keine „Urheberrechtsstreitigkeit“ / Keine Spezialzuständigkeit des Gerichts gegebenveröffentlicht am 29. April 2013
BGH, Hinweisbeschluss vom 17.01.2013, Az. I ZR 194/12
§ 105 Abs. 2 UrhGDer BGH hat entschieden, dass es sich bei einer Klage auf Zahlung des Rechtsanwaltshonorars für die Beratung und Vertretung in einer Urheberrechtssache nicht um eine Urheberrechtsstreitigkeit handelt. Die Honorarforderung beruhe nicht auf dem Urheberrecht und hänge auch nicht von einem im Urheberrechtsgesetz geregelten Rechtsverhältnis ab; sie ergebe sich vielmehr aus dem Rechtsanwaltsvertrag, dem bürgerlichen Recht und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Das Revisionsverfahren ist nach dem gerichtlichen Hinweis durch Revisionsrücknahme erledigt worden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Köln: Werden die Abmahnkosten eingeklagt, nachdem der Abgemahnte deren Ausgleich endgültig verweigert hat, muss der Kläger nicht den Ausgleich der Anwaltsgebühren nachweisenveröffentlicht am 9. November 2012
OLG Köln, Urteil vom 15.12.2009, Az. 15 U 90/09 – teilweise aufgehoben
§ 250 S. 2 BGB, § 257 BGB, § 281 Abs. 2 BGB, § 670 BGBDas OLG Köln hat zu der Frage entschieden, ob bei einer Gebührenklage, gerichtet auf Zahlung der Abmahnkosten, die betreffende Gebührennote des abmahnenden Rechtsanwalts bereits vom Kläger bezahlt worden sein muss oder nicht. Der Senat entschied, dass der Aufwendungsersatzanspruch aus § 670 BGB gemäß § 257 BGB auch den Anspruch auf Freistellung von hierfür eingegangenen Verbindlichkeiten umfasse. Der Freistellungsanspruch aus § 257 BGB wandele sich zwar grundsätzlich erst mit der Erfüllung der Verbindlichkeit in einen Zahlungsanspruch um. Anders liege es jedoch, wenn Schuldner die geforderte Herstellung oder überhaupt jeden Schadenersatz ernsthaft und endgültig verweigere. Solches Verhalten des Schuldners mache die grundsätzlich nach § 250 S.2 BGB erforderliche Fristsetzung entsprechend § 281 Abs. 2 BGB entbehrlich. Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen wandele sich der Befreiungsanspruch in dem Zeitpunkt in einen Geldanspruch (Zahlungsanspruch) um. Hinweis: Das Urteil wurde vom BGH in Hinblick auf die zugesprochene Vertragsstrafe teilweise aufgehoben (hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- AG Köln: Die Gebühren aus einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung dürfen gerne vor dem Landgericht geltend gemacht werden / Sachliche Unzuständigkeitveröffentlicht am 6. Juli 2012
AG Köln, Beschluss vom 25.06.2012, Az. 137 C 27/12
§ 823 Abs. 2 BGB, § 7 Abs. 2 UWG, § 13 UWG
Das AG Köln hat sich in einer Klage auf Zahlung von Rechtsanwaltsgebühren aus einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung wegen unzumutbarer Belästigung (§ 7 Abs. 2 UWG) für sachlich unzuständig erklärt und mit einem Verweis auf § 13 UWG der zuständigen Kammer des Landgerichts etwas Arbeit zugeführt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)