Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- LG Köln: Filesharing-Massenabmahnungen sind noch nicht rechtsmissbräuchlichveröffentlicht am 2. März 2010
LG Köln, Urteil vom 27.01.2010, Az. 28 O 237/09
§ 242 BGBAngesichts der massenhaften Versendung von Filesharing-Abmahnungen stellt sich die Frage, inwieweit ein solches Verhalten rechtsmissbräuchlich ist. Das LG Köln hat sich hierzu nunmehr ausdrücklich geäußert. Die Rechtsverfolgung durch die Beklagten sei nicht rechtsmissbräuchlich gemäß § 242 BGB. Die illegale öffentliche Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter Musikwerke habe in den letzten Jahren ein enormes Ausmaß angenommen. Das Unrechtsbewusstsein der Mehrzahl der Rechtsverletzer sei dabei erschreckend wenig ausgebildet. Durch das öffentliche Zugänglichmachen von Musiktiteln im Internet über Filesharing-Systeme werde die Musikindustrie jedes Jahr in einem ganz erheblichen Umfang geschädigt, was durch verstärkte Berichterstattung in den Medien auch seit einigen Jahren eindringlich in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gebracht werde. (mehr …)