Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BGH: Zur Frage, wann Versicherungsmakler ohne Gewerbeerlaubnis Versicherungsprodukte verkaufen dürfenveröffentlicht am 8. Juli 2014
BGH, Urteil vom 30.01.2014, Az. I ZR 19/13
§ 4 Nr. 11 UWG, § 11a GewO, § 34d Abs. 1, 4 und 7 GewO, § 80 Abs. 2 und 3 VAGDer BGH hat entschieden, dass ein Versicherungsvermittler auch dann auf Grund von § 34d Abs. 4 GewO keiner Erlaubnis gemäß § 34d Abs. 1 S. 1 GewO bedarf, wenn er nur für ein Versicherungsunternehmen tätig ist und in geringem Umfang nicht-konkurrierende Versicherungsprodukte eines anderen Versicherungsunternehmens vermittelt, soweit dies durch eine hinreichend bestimmt gefasste Vereinbarung mit dem auftraggebenden Versicherungsunternehmen begrenzt ist und dieses die uneingeschränkte Haftung für den Vermittler übernimmt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)