Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Köln: Eine dreidimensionale Marke für eine Verpackungsform wird nicht durch eine ähnliche Verpackung verletzt, wenn der Verkehr die Produkte nicht gedanklich verknüpftveröffentlicht am 21. Januar 2014
OLG Köln, Urteil vom 12.04.2013, Az. 6 U 139/12
§ 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenGDas OLG Köln hat entschieden, dass die als dreidimensionale Marke geschützte Schlauchverpackung eines Schokoladenherstellers nicht durch eine ähnliche Verpackung eines anderen Herstellers verletzt wird, wenn die weiteren Eigenschaften des Produkts (Wortmarke, Farbe, Schriftzug etc.) dafür sorgen, dass der Verbraucher diese gar nicht miteinander in Verbindung bringt. Zudem seien sich die Verpackungen selbst auch nicht allzu ähnlich, da sich die Umverpackung der Beklagten auch unabhängig von ihren zusätzlichen Wort- und Bildelementen grundlegend von der Form der zu Gunsten der Klägerin registrierten dreidimensionalen Marke unterscheide, sofern sie schon auf den ersten Blick eher rechteckig als quadratisch wirke und die Verschlusslaschen sich anders als bei der Klagemarke an den Längsseiten befänden. Zum Volltext der Entscheidung: