Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BPatG: Die Wortmarke „Flow“ und die Wort-/Bildmarke „FlowNow!“ sind nicht verwechselungsfähigveröffentlicht am 4. August 2009
BPatG, Beschluss vom 29.05.2009, Az. 27 W (pat) 55/09
§§ 9 Abs. 1 Nr. 2 2. Hs., 14 MarkenG
Das BPatG hat entschieden, dass zwischen der Wortmarke „Flow“ und der Wort-/Bildmarke „FlowNow!“ keine Verwechselungsgefahr besteht. Die Widerspruchsmarke „Flow“ genieße allenfalls eine normale Kennzeichnungskraft. Es bestehe auch nicht die Gefahr, dass die Marken gedanklich mieinander in Verbindung gebracht würden. (mehr …)