Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Frankfurt a.M.: AGB-Klauseln über Kostenpfand für SIM-Karte, pauschalierten Schadensersatz für verlorene SIM-Karte sowie Gebühr für gedruckte Rechnung sind unwirksamveröffentlicht am 18. Februar 2014
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 09.01.2014, Az. 1 U 26/13 – nicht rechtskräftig
§ 307 Abs. 1 S.2 BGB, § 307 Abs.1 S.1 BGB, § 307 Abs. 3 S.1 BGB, § 309 Nr. 4 BGB, § 309 Nr. 5a BGBDas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass eine AGB-Klausel, die einen Kostenpfand für die Rückgabe einer ausgegebenen SIM-Karte, eine AGB-Klausel, die einen pauschalierten Schadensersatz für verlorene SIM-Karten vorsieht sowie eine AGB-Klausel über eine Gebühr (in Höhe von 1,50 EUR) für jede Papierrechnung unwirksam sind. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)