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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 8. April 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG München I, Urteil vom 25.03.2013, Az. 21 S 28809/11
    § 670 BGB, § 677 BGB, § 683 S. 1 BGB; § 97a Abs. 1 S. 2 UrhG

    Das LG München I hat eine Entscheidung des AG München (hier) aufgehoben, wonach eine Verurteilung zum Schadensersatz wegen der Verbreitung eines Spielfilms in einer Tauschbörse auch gegenüber einem Anschlussinhaber erfolgen können sollte, der gar keinen Computer besaß. Die Kammer vertrat die Rechtsansicht, dass eine Haftung allein auf Grund des Unterhaltens eines Internetanschlusses eine derart überspannte Betrachtungsweise darstelle, dass die Störerhaftung im Ergebnis in die Nähe einer Gefährdungshaftung gerückt würde, durch die ein Betreiber eines Internetanschlusses bereits deswegen für Verletzungen hafte, weil er eine von einem Internetzugang ausgehende Gefahr eröffnet habe. Entsprechende Gefährdungshaftungstatbestände habe der Gesetzgeber jedoch nicht vorgesehen. (mehr …)

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