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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 17. Juli 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Kassel, Urteil vom 30.04.2008, Az. 11 O 4057/08
    §§ 3, 4 Nr. 11 UWG, §§ 5, 7 GlüStV

    Das LG Kassel hat darauf hingewiesen, dass Veranstalter unerlaubter Glücksspiele auch von Wettbewerbern auf Unterlassung in Anspruch genommen werden können und dies nicht etwa allein einem verwaltungsrechtlichen Untersagungsverfahrens des für die Konzession eines Glücksspiel zuständigen Bundeslandes vorbehalten sei. Die Geltendmachung des Unterlassungsanspruches durch die Klägerin als Mitbewerberin auf dem Markt für Lotterie- und Glücksspiele sei nicht allein deshalb missbräuchlich, weil gleichzeitig das Land Hessen als Träger der Gefahrenabwehr die Möglichkeit habe, wegen desselben Sachverhaltes ordnungsrechtliche Maßnahmen gegen die Verfügungsbeklagten als Mitbewerber zu ergreifen. Nach Auffassung der Kammer sei hier eine strikte Differenzierung geboten. Die Klägerin sei eine private Gesellschaft und nicht in der Lage, im Rahmen der Gefahrabwehr in Ausübung hoheitlicher Befugnisse zu handeln. Derartige Maßnahmen oblägen dem Land Hessen. Andererseits bestehe ein Wettbewerbsverhältnis zwischen den Parteien, was die Klägerin berechtige, mit der Unterlassungsklage wettbewerbsrechtliche Ansprüche durchzusetzen. (mehr …)

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