Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Berlin: Garantieklauseln in AGB müssen Inhalt der Garantie wiedergeben / Zum Thema „Wirksamkeit von Gefälligkeitsabmahnungen“veröffentlicht am 10. Oktober 2008
LG Berlin, Urteil vom 01.04.2008, Az. 16 O 778/07
§ 174 BGB, § 12 UWGDas Landgericht Berlin hat in diesem Urteil über die Wirksamkeit bestimmter AGB-Klauseln, unter anderem einer Garantieklausel, einer Schriftformklausel und der Ablehnung unfreier Warenrücksendungen im Falle eines widerrufenen Vertragsverhältnisses zu entscheiden. Darüber hinaus hat das Landgericht ausführliche Feststellungen getroffen über die Frage, ob der Abmahnung eine Originalvollmacht beizuliegen hat und unter welchen Umständen eine Drittunterwerfung nach Gefälligkeitsabmahnung die Wiederholungsgefahr nicht wirksam ausräumt.
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