Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Stuttgart: Werbung mit gekauften Facebook-Likes ist wettbewerbswidrig / Abmahnungveröffentlicht am 22. Januar 2015
LG Stuttgart, Beschluss vom 06.08.2014, Az. 37 O 34/14 KfH
§ 3 UWG, § 5 UWGDas LG Stuttgart hat entschieden, dass ein Unternehmen in dem sozialen Netzwerk Facebook nicht mittels zugekaufter „Fans/Likes“ oder „Gefällt-mir-Angaben“ werben darf. Das mit der einstweiligen Verfügung überzogene Unternehmen hatte binnen weniger Monate über 14.500 „Gefällt-mir“-Zusprüche erhalten, wobei sich bei der Überprüfung dieser „Likes“ herausstellte, dass diese aus Indonesien, Indien und Brasilien stammten, ohne dass das Unternehmen dort tätig war. Gegen den Beschluss ist Widerspruch eingelegt worden.
- LG Hamburg: Die Aktivierung des Facebook „Gefällt mir“-Buttons wird vom Verkehr nicht als Gütesiegel positiver persönlicher Erfahrung mit dem Seitenbetreiber interpretiertveröffentlicht am 27. Februar 2013
LG Hamburg, Urteil vom 10.01.2013, Az. 327 O 438/11
§ 3 UWG, § 5 UWGDas LG Hamburg hat entschieden, dass es nicht wettbewerbswidrig ist, wenn die Teilnahme an einem Gewinnspiel im sozialen Netzwerk Facebook von dem Klicken des „Gefällt mir“-Buttons abhängig gemacht wird. Ein Verbraucherschutz sah hierin eine Irreführung des Verbrauchers, da dieser bei Aufruf der Facebook-Seite der Beklagten auf Grund der gehäuften „Gefällt mir“-Meldungen von einer positiven Erfahrungen anderer Nutzer mit der Beklagten bzw. ihren Produkten ausgehe. Das sei wiederum nicht zutreffend, da sich die Beklagte die „Gefällt mir“-Erklärungen über das Gewinnspiel „erkauft“ habe. (mehr …)
- LG Stuttgart: Betreiber von Facebook-Fanpage haftet für urheberrechtswidrigen Eintrag eines Fansveröffentlicht am 9. Oktober 2012
LG Stuttgart, Urteil vom 20.07.2012, Az. 17 O 303/12
§ 16 UrhG, § 19a UrhG, § 97 UrhGDas LG Stuttgart (Volltext siehe unten) hat entschieden, dass der Betreiber einer Facebook-Fanpage (Unternehmensseite) für Urheberrechtsverletzungen seiner Fans, also Dritter, haftet, die dadurch entstehen, dass diese ohne Berechtigung Fotos von Prominenten, z.B. Popstars, in ihre Fan-Beiträge einbinden. Was wir davon halten? Der Betreiber der Fanpage war wohl etwas dickfellig, auf Krawall gebürstet oder einfach nur schlecht beraten. Dem Urteil ging nämlich nicht nur eine Abmahnung voraus, sondern auch eine vorwarnende (kostenfreie?) E-Mail des betroffenen Prominenten. Möglicherweise wurde hier aber auch nur der „strategische Absturz“ gesucht, zumal der Fanpage-Betreiber ein Versäumnisurteil gegen sich ergehen ließ und den Einspruch hiergegen vor der mündlichen Verhandlung zurücknahm. (mehr …)
- Beschluss der obersten Datenschutz-Aufsichtsbehörden (Düsseldorfer Kreis): Facebook „Gefällt mir“-Button ohne 2-Stufen-Lösung ist rechtswidrigveröffentlicht am 15. Dezember 2011
Die zum sog. Düsseldorfer Kreis zusammengeschlossenen obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich haben am 08.12.2011 einen gemeinsamen Beschluss zum „Datenschutz in sozialen Netzwerken“ gefasst. Neben zahlreichen bekannten Feststellungen verabschiedete sich der Kreis mit der folgenden kryptischen Forderung allerdings eher in eine Nebelwand: „In Deutschland ansässige Unternehmen, die durch das Einbinden von Social Plugins eines Netzwerkes auf sich aufmerksam machen wollen oder sich mit Fanpages in einem Netzwerk präsentieren, haben eine eigene Verantwortung hinsichtlich der Daten von Nutzerinnen und Nutzern ihres Angebots. Es müssen zuvor Erklärungen eingeholt werden, die eine Verarbeitung von Daten ihrer Nutzerinnen und Nutzer durch den Betreiber des sozialen Netzwerkes rechtfertigen können. Die Erklärungen sind nur dann rechtswirksam, wenn verlässliche Informationen über die dem Netzwerkbetreiber zur Verfügung gestellten Daten und den Zweck der Erhebung der Daten durch den Netzwerkbetreiber gegeben werden können.“ Alles klar soweit? (mehr …)
- Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zu „Die Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen durch sogenannte Facebook Fanpages und Social-Plugins“ / Kritik an ULD Schleswig-Holsteinveröffentlicht am 23. Oktober 2011
Auf der Seite des FDP-Bundestagsabgeordneten Sebastian Blumenthal findet sich ein 20-seitiges Rechtsgutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages (Autoren: Dr. Birgit Schröder/Anne Hawxwelln/ Heike Münzing) vom 17.10.2011, welches die gegenwärtige Bußgeldandrohung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) bei Benutzung des Facebook „Like“-Buttons/“Gefällt-mir“-Buttons und bei Betrieb einer sog. Fanpage kritisiert. Das ULD gehe in seiner Beurteilung überwiegend von vertretbaren Rechtsauffassungen aus, erwecke jedoch den unzutreffenden Eindruck, dass die untersuchten Sachverhalte eindeutig gegen geltendes Datenschutzrecht verstoßen würden. Vielmehr sei das geltende Datenschutzrecht von Unsicherheiten geprägt und mache die eindeutige Beantwortung rechtlicher Fragen in diesem Bereich schwer. Vgl. auch unseren Bericht (hier).
- Schleswig-Holsteins Landesdatenschützer Thilo Weichert will ab 1. Oktober 2011 Bußgelder bis zu 50.000 EUR für die Nutzung von Facebook-Fanpages und den Like-Button (Gefällt mir) verhängenveröffentlicht am 8. September 2011
Schleswig-Holsteins Landesdatenschützer Thilo Weichert hat gestern (07.09.2011) im Innen- und Rechtsausschuss des Landtags Schleswig-Holstein erklärt, dass er gegen alle Regierungsstellen und großen Unternehmen des Landes Bußgelder bis 50.000 EUR verhängen will, wenn diese nach dem 01.10.2011 weiterhin sog. Fanseiten oder den sog. „Like“- bzw. „Gefällt mir“-Button bei Facebook verwenden. Laut Golem (hier) will Weichert aber den Opportunitäts- und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachten und nicht sämtliche Webseitenbetreiber in Schleswig-Holstein sanktionieren. Vgl. auch unseren Bericht (hier). Was wir davon halten? Wir sind fest davon überzeugt, dass harte datenschutzrechtliche Sanktionen in dem bevölkerungsreichsten und wirtschaftskräftigsten Bundesland der Republik den Social-Network-Riesen Facebook endlich in die Kniee zwingt. Und einige Schleswig-Holsteiner Unternehmen den Schaden haben. Das nennt man Standortnachteil.
- Das ULD (Schleswig-Holstein) weist auf eine Möglichkeit zur datenschutzkonformen Nutzung des Facebook-Gefällt-mir-Buttons hinveröffentlicht am 24. August 2011
Das Unabhängige Landesdatenschutzzentrum Schleswig-Holstein bejaht nunmehr die Frage, ob Facebook Social-Plugins datenschutzkonform eingebunden werden können, also so, dass die unkontrollierte Übertragung personenbezogener Daten verringert wird (vgl. FAQ, Antwort zur Frage: „Kann ein Webseitenbetreiber Facebook Social-Plugins so einbinden, dass die unkontrollierte Übertragung personenbezogener Daten verringert wird?“). Die Anleitung als Zitat: (mehr …)
- Verband Digitale Wirtschaft Schleswig Holstein (DiWiSH) rügt jüngste Vorgehensweise des ULD zu Facebook scharfveröffentlicht am 24. August 2011
Der Verband Digitale Wirtschaft Schleswig-Holstein e.V. (DiWiSH) hat die jüngste Warnung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD, hier) scharf kritisiert. Der Verband sieht laut eigener Pressemitteilung vom 22.08.2011 (hier) in der „Anti-Facebook-Kampagne von Dr. Thilo Weichert weitreichende negative Konsequenzen für Unternehmen in Schleswig-Holstein.“ Mit seinen Forderungen schieße Weichert „weit über das Ziel hinaus“ und schwäche die Vermarktungsmöglichkeiten schleswig-holsteinischer Unternehmer. Die DiWiSH beanstandet das Fehlen eines ehrlichen Abwägens datenschutzrechtlicher Bedenken mit dem Informationsinteresse der Bürger und dem Kommunikationsinteresse der Unternehmen: „Jeder Bürger hat die freie Entscheidung, ob er ein Facebook-Profil betreibt und einen Like-Button anklickt. Ich wünsche mir einen datenschutzrechtlich aufgeklärten Bürger und keine Datenschutzbestimmungen, die in dieser Form hanebüchen sind.“ so Sören Mohr, 1. Vorsitzender des Verbandes.
- KG Berlin: Facebooks „Gefällt mir“-Button verstößt nicht gegen das Wettbewerbsrechtveröffentlicht am 8. Mai 2011
KG Berlin, Beschluss vom 29.04.2011, Az. 5 W 88/11
§ 13 TMG; §§ 3, 4 Nr. 11 UWGDas KG Berlin hat eine Entscheidung des LG Berlin (hier) bestätigt, wonach der „Gefällt mir“- oder „Like“-Button ohne datenschutzrechtlichen Hinweis auf die weitere Verwendung der dadurch erzeugten Daten, nicht gegen das Wettbewerbsrecht verstößt, da die betroffene Vorschrift § 13 TMG keine Marktverhaltensvorschrift sei (vgl. § 4 Nr. 11 UWG). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Berlin: Facebooks „I like“-Button verstößt NICHT gegen das geltende Wettbewerbsrechtveröffentlicht am 24. März 2011
LG Berlin, Beschluss vom 14.03.2011, Az. 91 O 25/11
§§ 8 Abs.1, Abs.3 Nr.1, 2 Abs.1 Nr.1, Nr.3, 4 Nr.11 UWG; § 13 TMGDas LG Berlin hat entschieden, dass die unterbliebene Unterrichtung des Besuchers einer Internetseite, welche den sog. Facebook „I like“- oder „Gefällt mir“-Button integriert hat, über Art, Umfang und Zweck der bei Benutzung des Buttons erhobenen personenbezogenen Daten keinen Wettbewerbsverstoß darstellt. Die vom Antragsteller zitierte Vorschrift des § 13 TMG sei nicht als Marktverhaltensvorschrift zu qualifizieren. Es handelt sich dabei um die unserer Erkenntnis nach erste Entscheidung zum viel diskutierten Facebook-Button. Zum Volltext der Entscheidung:
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