Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- Warnung vor gefälschten Filesharing-Abmahnungen der Kanzlei Auffenberg, Petzold & Witteveröffentlicht am 15. August 2011
Derzeit werden im Namen der Kanzlei Auffenberg, Petzold & Witte ausgestellte Filesharing-Abmahnungen versendet. Zugleich ist es allerdings auch möglich, dass echte Filesharing-Abmahnungen ausgesprochen werden. Die Echtheit der Abmahnung sollte im Zweifel mit Hilfe eines Rechtsanwalts geklärt werden. Wir helfen gerne weiter (Kontakt: http://www.filesharing-rechtsanwalt.de/kontakt). Die geforderte Bezahlung per Ukash ist überaus ungewöhnlich und dürfte als erstes Indiz für eine gefälschte Abmahnung gelten. Der Wortlaut der E-Mail unter dem Betreff „Ermittlungsverfahren Urheberrechtsverletzung“ lautet:
(mehr …) - Aktuelle Warnung vor gefälschten Forderungsschreiben im Namen von Rechtsanwalt Olaf Tankveröffentlicht am 16. März 2010
Aus aktuellem Anlass warnen wir vor anwaltlichen Forderungsschreiben im Namen einer Antassisa GmbH („top of software.de“), die von Rechtsanwalt Olaf Tank stammen sollen, aber diesem wohl nicht bekannt sind. Bei diesen demnach gefälschten, allerdings auch so ziemlich allen Original-Mahnschreiben des Kollegen Tank sollte – im letzteren Fall ohne anwaltlichen Rat – keine Zahlung geleistet werden. Die konkrete Mahnung richtete sich an die Kanzlei Sewoma aus Berlin, welche das Aufforderungsschreiben bereits ins Netz gestellt hat.
- LG Düsseldorf: Rechtsinhaber muss das Vorliegen von Fälschungen beweisen oder: Wenn der Zeuge sich nicht erinnern kannveröffentlicht am 29. September 2009
LG Düsseldorf, Urteil vom 08.07.2009, Az. 2a O 150/08
Art. 9 Abs. 1 b, 22 GMVODas LG Düsseldorf hat entschieden, dass im Falle einer Marken- oder Geschmacksmusterverletzung durch den Vertrieb von gefälschten Produkten der Rechtsinhaber die Beweislast für das Vorliegen einer Fälschung trägt. Im vorliegenden Fall hatte die Rechtsinhaberin einer Gemeinschaftsmarke für Kleidungsstücke einen Testkauf bei der Beklagten tätigen lassen und sprach eine Abmahnung wegen des Vertriebs gefälschter Produkte aus. Während des Verfahrens sollte das Vorliegen einer Fälschung durch die Vernehmung des Testkäufers erwiesen werden. Dieser konnte sich jedoch nicht mehr an das von ihm erworbene T-Shirt erinnern, insbesondere wusste er nicht, ob eine (falsche) Bezeichnung eingestickt gewesen sei. Auch musste er einräumen, dass es sich durchaus um ein Bekleidungsstück aus den Beständen der Klägerin handeln könne. Aus diesem Grund konnte das Gericht keinen Anspruch der Klägerin auf Unterlassung und Kostenerstattung erkennen.
- Die Wettbewerbszentrale warnt aktuell vor diversen falschen „Wettbewerbszentrale“-Abmahnungenveröffentlicht am 10. Juni 2009
Nach einer Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale vom 09.06.2009 warnt diese vor fingierten Abmahnungen, die derzeit in ihrem Namen ausgesprochen werden. Der Wettbewerbszentrale lägen gegenwärtig Abmahnschreiben vor, in denen ein unbekannter Dritter im Namen der Wettbewerbszentrale auftrete. Diese Abmahnungen wiesen im Briefbogen als vorgeblichen Aussender eine Zweigstelle Hamm-Bellendorf der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. auf. Es werde die Verletzung von Wettbewerbsregeln im Internet beanstandet und gleichzeitig die Zahlung einer Aufwandspauschale verlangt. Die Wettbewerbszentrale unterhält eine solche Zweigstelle nicht und erklärte, nicht Absender dieser Abmahnungen zu sein. Die Wettbewerbszentrale riet betroffenen Händlern dazu, auf die in der Abmahnung gestellten Forderungen nicht einzugehen und insbesondere keine Zahlungen zu leisten (JavaScript-Link: Pressemitteilung).
- Sind die Kundenbewertungen bei Tradoria von den Händlern manipuliert?veröffentlicht am 30. März 2009
In einer aktuellen Meldung weist Axel Gronen über einen, soweit zutreffend, bemerkenswerten Vorgang bei Tradoria hin. Er berichtet: „Bei Tradoria darf man den Bewertungen nicht trauen: Dort kann man sie ganz einfach fälschen und sich z.B. als Verkäufer selbst bewerten.“ und weiter: „Bei Tradoria herrschen aus Händlersicht paradiesische Zustände: Dort kann man sich als Händler problemlos selbst bewerten und loben. Damit sind aber alle Tradoria-Bewertungen für Käufer wertlos.“ (JavaScript-Link: Gronen). Es bleibt abzuwarten, wie Tradoria auf diesen Vorwurf reagiert. eBay hatte in der Vergangenheit mit dem eigenen Bewertungssystem zu kämpfen (Link: negative Bewertungen), scheint dieses Problem aber durch eine nachträgliche Änderung der Bewertungspolitik abgestellt zu haben. Tradoria sollte zu einer derartigen Reform ebenfalls in der Lage sein.
- LG Bochum: Zum parallelen Angebot von „versichertem“ und „unversichertem Versand“ / Wie „garantiert echt“ ist denn Markenware?veröffentlicht am 25. März 2009
LG Bochum, Urteil vom 12.02.2009, Az. I-12 O 12/09
§§ 3, 4 Nr. 11, 5, 8 UWG, § 1 Abs. 2 PreisangV, §§ 477, 474, 477 BGBDas LG Bochum hat einem eBay-Händler von Parfümflaschen verboten, den Versand in das Ausland anzubieten, ohne vor Einleiten des Bestellvorgangs die Höhe der Versandkosten in das Ausland anzugeben und/oder alternativ „versicherten“ und „unversicherten“ Versand anzubieten, wobei für den versicherten Versand höhere Versandkosten angegeben werden und/oder im Rahmen der Produktbeschreibung den folgenden Hinweis anzubringen: „Garantie – Echtheitsgarantie: die Echtheit aller von uns angebotenen Waren wird hiermit ausdrücklich garantiert! Sämtliche Waren in unserem Sortiment sind 100 % Originalwaren.“ Der Streitwert des Verfahrens wurde auf 14.000,00 EUR festgesetzt. (mehr …)
- Wird Markenpiraterie gesellschaftsfähig?veröffentlicht am 19. November 2008
Die Auswüchse und Folgen der Markenpiraterie auf die Gesamtwirtschaft sind bekanntlich erheblich. Der Verbraucher scheint hiervon indessen ungerührt zu bleiben. Wie Marcus von Landenberg im Wirtschaftsmagazin brand eins berichtet, geben 28 % der europäischen Konsumenten an, schon einmal einen gefälschten Markenartikel gekauft zu haben, 61 % waren sich darüber im Klaren, dass das Material der gefälschten Ware gesundheitsschädlich sein könnte und 74 % gaben an, dass bei der Herstellung und dem Verkauf der Nachahmungen kriminielle Banden beteiligt seien. (Quelle: brand eins, 10. Jahrgang, Heft 11, November 2008, S. 14).