Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Schleswig: Werbung für „Geist-Chirurgie“ mit Heilerfolg ist ohne wissenschaftliche Grundlage irreführendveröffentlicht am 30. Mai 2013
OLG Schleswig, Beschluss vom 10.06.2010, Az. 6 U 42/09
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 Nr. 1 UWG, § 8 UWG; § 3 Nr. 1 HWG
Das OLG Schleswig hat in diesem Hinweisbeschluss deutlich gemacht, dass die Werbung eines Vereins für therapeutische Reisen zu den Philippinen irreführend und damit unlauter ist, wenn durch so genannte „Geist-Chirurgie“ Heilerfolge suggeriert werden, ohne dass dafür eine wissenschaftliche Grundlage besteht. Tatsächlich würden Behandlungen nur vorgespiegelt und die Ahnungslosigkeit der Patienten ausgenützt, so dass die Werbung zu unterlassen sei. Zum Volltext der Entscheidung: