IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 27. April 2011

    AG Hannover, Urteil vom 28.03.2011
    § 106 Abs. 1 UrhG

    Das AG Hannover hat laut einer Pressemitteilung der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e. V. (GVU) einen sog. First-Seeder (eine Person, die einen urheberrechtlich geschütztes Werk erstmalig in einer Onlinetauschbörse öffentlich zugänglich macht) mit einer Geldstrafe von 3.150,00 EUR (entspricht 90 Tagessätzen zu je 35,00 EUR) verurteilt. Der Verurteilte hatte auf einem Server in einem Rechenzentrum 31 Film-, Games-, Musik- und Software-Titel über einen BitTorrent-Tracker illegal zugänglich gemacht.

  • veröffentlicht am 18. Januar 2011

    AG Dresden, Urteil vom September 2010
    §
    27 StGB, § 106 Abs. 1 UrhG

    Das AG Dresden hat entschieden, dass sich der Betreiber einer zentralen Steuerungseinheit zum Betrieb einer Filesharing-Börse (sog. Tracker) wegen Beihilfe zur unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke strafbar macht. Nach Erkenntnissen der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) nahmen an dem Filesharing-Netzwerk ca. 15.000 Mitglieder teil. Zum Ermittlungszeitpunkt waren zeitweise mehr als 1.200 Dateien, vornehmlich aktuelle Kinofilme, online. Auch Computerspiele und Pornofilme waren verfügbar. Der Trackerbetreiber verwaltete die Zugänge der Tauschbörsen-Teilnehmer und legte diesen ein Regelwerk auf. Danach drohte Mitgliedern u.a. die Verbannung aus dem Filesharing-Netzwerk, wenn die jeweils heruntergeladenen Dateien nicht eine bestimmte Zeit zum Upload bereitgehalten wurden. Diese Sanktion konnte durch Bezahlung umgangen werden.

  • veröffentlicht am 11. Juli 2010

    Joel Tenenbaum, ein Filesharer, der 2004 dreißig Musikstücke über das Netzwerk Kazaa öffentlich zugänglich gemacht hatte, ist in zweiter Instanz zu einer Geldstrafe von 67.500 US-Dollar verurteilt worden. Tenenbaum war in erster Instanz noch zu einer Strafe von 675.000 US-Dollar verurteilt worden, was das Berufungsgericht aber nunmehr für „völlig unverhältnismäßig“ hielt. Hohe Geldstrafen für Filesharing haben in den USA Tradition.

  • veröffentlicht am 12. Juni 2009

    OLG Oldenburg, Beschluss vom 08.05.2009, Az. 1 Ss 46/09
    § 184a StGB

    Das OLG Oldenburg hat in einem strafrechtlichen Verfahren entschieden, dass kein Erfahrungssatz bestehe, wonach Teilnehmer einer P2P-Filesharingbörse wüssten, dass sie nach dem Herunterladen einer Datei über ein Filesharing-Network dieses zugleich anderen Filesharern zum Download anbieten würden. Der Angeklagte hatte sich dahingehend eingelassen, dass ihm nicht bewusst gewesen sei, dass die von ihm heruntergeladenen und im Ordner „incoming“ gespeicherten Daten sofort auch anderen Nutzern der Tauschbörse zur Verfügung gestanden hätten. Er sei davon ausgegangen, dass er hierfür die fraglichen Dateien in einem gesonderten Akt hätte freigeben müssen. (mehr …)

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