Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- Hessischer VGH: Wird der Gemeindevertreter vom Bürgermeister beleidigt, so steht für die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nur der Weg zum Verwaltungsgericht, nicht zum Zivilgericht offenveröffentlicht am 31. Juli 2012
Hessischer VGH, Beschluss vom 13.06.2012, Az. 8 E 1067/12
§ 40 Abs. 1 S. 1 VwGODer Hessische VGH hat entschieden, dass angebliche Verletzungen des Persönlichkeitsrechts eines Gemeindevertreters durch den Bürgermeister der Gemeinde nicht dem Zivilrecht zuzuordnen sind. Der öffentlich-rechtliche Charakter der im Streit befindlichen Äußerungen des Beklagten ergebe sich daraus, dass er diese in amtlicher Eigenschaft als Bürgermeister gegenüber der Stadtverordnetenversammlung als Gemeindeorgan in Bezug auf den Kläger als Teil dieses Gemeindeorgans abgegeben habe, so dass sie als dienstliche Äußerung des Bürgermeisters der Stadt … als Organträger zugerechnet werden müsse. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)