Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG München: Keine Gerichtsstandbestimmung durch das Gericht bei vorhandenem gemeinsamen Gerichtsstandveröffentlicht am 18. Oktober 2012
OLG München, Beschluss vom 27.09.2012, Az. 34 AR 211/12
§ 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, Art. 15 Abs. 1 EGV 44/2001, Art. 16 Abs. 1 EGV 44/2001Das OLG München hat entschieden, dass eine Bestimmung des Gerichtsstands durch das Gericht gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO ausscheidet, wenn ein gemeinsamer Gerichtsstand am inländischen Wohnsitz des Verbrauchers nach Art. 16 Abs. 1 EuGVVO gegeben ist. Dies gelte auch dann, so der Senat, wenn der Kläger erklärt habe, auf den Schutz dieses ihn begünstigenden Gerichtsstandes verzichten zu wollen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)