Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- EuGH: Die Verletzung einer Gemeinschaftsmarke hat EU-weite Rechtswirkungveröffentlicht am 30. August 2011
EuGH, Urteil vom 12.04.2011, Az. C-235/09
Art. 98 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 40/94Der EuGH hat entschieden, dass sich die Reichweite des von einem Gemeinschaftsmarkengericht ausgesprochenen Verbots der Fortsetzung von Handlungen, die eine Gemeinschaftsmarke verletzen oder zu verletzen drohen, grundsätzlich auf das gesamte Gebiet der Union erstreckt. Aus diesem Grund würden von einem solchen Gericht festgesetzte Zwangsmaßnahmen (z.B. Zwangsgeld) über den Staat hinaus, dem das Gericht angehöre, in anderen Mitgliedstaaten, auf die sich die territoriale Reichweite eines solchen Verbots erstrecke, ebenfalls Wirkungen entfalten. Sehe ein betroffener Mitgliedsstaat die festgesetzte Zwangsmaßnahme oder eine ähnliche Maßnahme zur Rechtsdurchsetzung nicht vor, so seien einschlägige Bestimmungen des innerstaatlichen Rechts dieses Staates, die die Befolgung dieses Verbots in gleichwertiger Weise zu gewährleisten vermögen, heranzuziehen. Zum Volltext der Entscheidung: