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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 2. März 2016

    EuGH, Beschluss vom 17.02.2016, Az. C-396/15
    Art. 65 EU-RL 207/2009

    Der EuGH hat entschieden, dass der Sportartikelhersteller adidas AG ein Widerspruchsrecht gegenüber der Eintragung einer Gemeinschaftsmarke durch die Shoe Branding Europe BVBA hat, welche Parallelstreifen auf Sportschuhen zum Gegenstand hat. Unterschiede hinsichtlich der Anzahl und der Länge der Streifen genügten nicht, um die Ähnlichkeiten der streitigen Marken in Frage zu stellen. Zur Pressemitteilung Nr. 17/16 des EuGH vom 24.02.2016 hier. Zum Volltext der Entscheidung in englischer Sprache hier.

  • veröffentlicht am 25. Februar 2016

    EuG, Urteil vom 24.02.2016, Az. T-411/14
    Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009, Art. 7 Abs. 3 der Verordnung Nr. 207/2009

    Das EuG hat entschieden, dass die Kontur eine Coca-Cola-Flasche ohne Riffelung nicht als dreidimensionale Gemeinschaftsmarke eintragungsfähig ist. Die Form besitze keine ausreichende Unterscheidungskraft und hätte diese auch nicht durch Benutzung erworben. Nur eine Marke, die erheblich von der Norm oder der Branchenüblichkeit abweiche und deshalb ihre wesentliche herkunftskennzeichnende Funktion erfüllen könne, besitze Unterscheidungskraft. Dies sei vorliegend nicht der Fall. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 4. Februar 2016

    EuG, Urteil vom 03.12.2015, Az. T-695/14
    Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009

    Das EuG hat entschieden, dass ein Bildzeichen, welches aus einfachen geometrischen Formen besteht, nicht immer die notwendige Unterscheidungskraft besitzt, um als Marke eingetragen werden zu können. Vorliegend lehnte das Gericht die Unterscheidungskraft des Zeichens
    T-695-14-1
    ab, da der Verbraucher bei Wahrnehmung des angemeldeten Zeichens davon ausgehen werde, dass es sich lediglich um dekoratives Beiwerk, ein maschinenlesbares Zeichen oder um ein Warensicherungsetikett handele und nicht um einen Hinweis auf die Herkunft einer Ware. Dass ein Grafikdesigner das Zeichen entworfen habe und es sich um eine urheberrechtsfähige Leistung handele, habe keinen Einfluss auf das Vorhandensein einer markenrechtlichen Unterscheidungskraft. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 28. Januar 2016

    EuG, Urteil vom 03.12.2015, Az. T-105/14
    Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009

    Das EuG hat entschieden, dass sich der Schutzumfang einer eingetragenen Wortmarke nicht auf gestalterische Elemente (z.B. Groß-/Kleinschreibung) bezieht. Somit waren die Wortmarken „IDRIVE“ und „iDrive“ als identisch anzusehen. Da außerdem eine große Nähe zwischen den angemeldeten Waren/Dienstleistungen gegeben sei, bestehe Verwechslungsgefahr, so dass das später angemeldete Zeichen „iDrive“ nicht eingetragen werden könne. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 11. Januar 2016

    EuG, Urteil vom 26.11.2015, Az. T-181/14
    Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009

    Das EuG hat entschieden, dass in dem Fall, dass eine neue Kennzeichenanmeldung (hier: Wortmarke „Nordschleife“) vollständig in einer bereits eingetragenen Marke (hier: „Management by Nordschleife“) enthalten ist, eine Verwechslungsgefahr bereits impliziert sein kann. Vorliegend hat das Gericht nach eingehender Prüfung der schriftbildlichen, klanglichen und begrifflichen Ähnlichkeit sowie der Prüfung der teilweise identischen Waren und Dienstleistungen eine Verwechslungsgefahr angenommen, zumal gerade der kennzeichnungskräftige Teil der älteren Marke mit der neueren Anmeldung übereinstimmt. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 26. November 2015

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 17.09.2015, Az. 6 U 148/14
    Art. 9 I c GMV

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass für eine Gemeinschaftsmarke ein Bekanntheitsschutz auch dann besteht, wenn der dafür erforderliche Bekanntheitsgrad nur im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erreicht wird. Der Schutz sei dann jedoch auf dieses Gebiet beschränkt. Für die Bewertung des Ausmaßes der Bekanntheit seien alle relevanten Umstände des Falles, z.B. der Marktanteil der Marke, die Intensität und geografische Ausdehnung und die Dauer der Benutzung sowie die getätigten Investitionen zu berücksichtigen. Vorliegend bestehe für den Slogan „Have A Break“ ein Zuordnungsgrad in Bezug auf das Produkt Kit Kat in der Gesamtbevölkerung von 61%, was für die Bekanntheit ausreiche. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 19. November 2015

    BGH, Urteil vom 23.09.2015, Az. I ZR 15/14
    § 4 Nr. 1 MarkenG, § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG; Art. 55 Abs. 2 EGV 207/2009, Art. 112 Abs. 1 Buchst. b, Abs. 3 EGV 207/2009

    Der BGH hat entschieden, dass die Verletzung einer später für nichtig erklärten Gemeinschaftsmarke keine Ansprüche des Verletzten z.B. auf Unterlassung, Auskunft oder Schadensersatz auslöst. Dies gelte auch dann, wenn diese für nichtig erklärte Marke im Wege der Umwandlung als nationale deutsche Marke eingetragen werde, wenn dies zum Zeitpunkt der Verletzung noch nicht geschehen war. Möglicherweise seien in einer solchen Konstellation jedoch Unterlassungsansprüche wegen einer bestehenden Erstbegehungsgefahr anzunehmen. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 17. November 2015

    EuG, Urteil vom 24.09.2015, Az. T-317/14
    Art. 15 Abs. 1 Buchst. a (EG) Nr. 207/2009, Art. 51 Abs. 1 Buchst. a (EG) Nr. 207/2009

    Das EuG hat entschieden, dass hinsichtlich der ernsthaften Benutzung einer dreidimensionalen Marke (hier: Kochherd) nicht zwangsläufig nachgewiesen werden muss, dass die Marke isoliert benutzt wurde. Die gemeinsame Nutzung z.B. mit einem Wortkennzeichen schade nicht und entspreche den gängigen geschäftlichen Gepflogenheiten. Entscheidend sei nur, dass gerade auch die dreidimensionale Marke in ihrer Eigenschaft als betrieblicher Herkunftshinweis genutzt worden sei, was im vorliegenden Fall jedoch anzunehmen war. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 9. November 2015

    EuG, Urteil vom 30.09.2015, Az. T-385/14
    Art. 7 Abs. 1 Buchst. b (EG) Nr. 207/2009

    Das EuG hat entschieden, dass der Begriff „Ultimate“ nicht als Gemeinschaftsmarke für einen Automobilhersteller eingetragen werden kann. Der Begriff werde als Ausdruck für „das beste Erreichbare, das Beste seiner Art“ verwendet und weise daher nicht auf die betriebliche Herkunft einer Ware hin. Die angesprochenen Verkehrskreise würden diesen Ausdruck lediglich als Qualitätsmerkmal oder werbliche Anpreisung interpretieren. Diese mangelnde Unterscheidungskraft stelle ein absolutes Eintragungshindernis dar. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 6. November 2015

    EuG, Urteil vom 24.09.2015, Az. T-211/14
    Art. 15 Abs. 1 Buchst. a (EG) Nr. 207/2009, Art. 51 Abs. 1 Buchst. a (EG) Nr. 207/2009

    Das EuG hat entschieden, dass eine ernsthafte, rechtserhaltende Benutzung einer Marke auch dann vorliegt, wenn diese Marke als Bestandteil einer anderen Marke verwendet wird. Voraussetzung für die ernsthafte Benutzung sei, dass die in Frage stehende Marke immer noch als Herkunftshinweis für die betreffende Ware diene und durch die kombinierte Verwendung mit einem anderen Zeichen die Unterscheidungskraft nicht beeinträchtigt werde. Zum Volltext der Entscheidung hier.

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