Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- EuG: “Lacoste”-Krokodil hindert Eintragung einer Wort-/Bildmarke mit Kaiman für Bekleidungveröffentlicht am 1. Oktober 2015
EuG, Urteil vom 30.09.2015, Az. T-364/13
Art. 7 GMVDas EuG hat entschieden, dass eine Wort-/Bildmarke in Form eines Kaimans wegen der bekannten älteren Bildmarke des „Lacoste“-Krokodils nicht für u.a. Bekleidung und Lederwaren eingetragen werden kann. Das Gericht war der Auffassung, dass der Verkehr auf Grund der schwachen bildlichen und der durchschnittlichen begrifflichen Ähnlichkeit der Zeichen annehmen könne, dass die Waren mit den einander gegenüberstehenden Zeichen aus demselben Unternehmen oder aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen würden. Zur Pressemitteilung Nr. 109/15 des EuG hier.
- OLG Hamburg: Zur Auswirkung des Verfalls einer nationalen Marke auf eine entsprechende Gemeinschaftsmarkeveröffentlicht am 29. September 2015
OLG Hamburg, Urteil vom 21.05.2015, Az. 3 U 2/12
§ 21 MarkenG, § 26 MarkenG, § 49 Abs. 1 S. 3 MarkenG, § 51 Abs. 2 S. 1 MarkenG, § 125c MarkenG, Art. 34 EGV 40/94, Art. 112 Abs. 3 EGV 40/94Das OLG Hamburg hat entschieden, dass der drohende Verfall einer Marke wegen einer mehr als 5-jährigen Nichtbenutzung und in Kenntnis eines drohenden Löschungsverfahrens nicht umgangen werden kann, indem der Markeninhaber auf die Marke verzichtet und deren Zeitrang mit einer Gemeinschaftsmarke in Anspruch nimmt und nunmehr jene nutzt. Die nicht abwendbare Löschung, welche ohne den Verzicht des Markeninhabers eingetreten wäre, infiziere nach Auffassung des Gerichts auch die gemeinschaftsrechtliche Seniorität. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- EuGH: Zur Bekanntheit von Gemeinschaftsmarken hinsichtlich der geografischen Ausdehnungveröffentlicht am 14. September 2015
EuGH, Urteil vom 03.09.2015, Az. C-125/14
Art. 4 Abs. 3 der Richtlinie 2008/95/EGDer EuGH hat entschieden, dass eine Gemeinschaftsmarke, welche in einem wesentlichen Teil des Gebiets der Europäischen Union, das gegebenenfalls mit dem Gebiet eines einzigen Mitgliedsstaats zusammenfallen kann, bekannt ist, als in der gesamten Europäischen Union bekannt gilt. Wird eine nationale Marke in einem Mitgliedsstaat angemeldet, in welchem die ältere Gemeinschaftsmarke in den maßgeblichen Verkehrskreisen jedoch gerade keine Bekanntheit erlangt hat, ist für das Vorliegen eines Eintragungshindernisses noch nachzuweisen, dass die jüngere nationale Marke die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der älteren Gemeinschaftsmarke in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- EuG: Zum Eintragungshindernis bei einer geografischen Bezeichnungveröffentlicht am 27. August 2015
EuG, Urteil vom 14.07.2015, Az. T-55/14
Art. 7 Abs. 1 Buchst. j der Verordnung (EG) Nr. 207/2009Das EuG hat entschieden, dass eine Bezeichnung, die aus einer geografischen Angabe für die Kennzeichnung von Weinen besteht, nicht in das Gemeinschaftsmarkenregister eingetragen werden kann, wenn die angemeldete Marke auch Weine umfasst, welche nicht aus der bezeichneten geografischen Gegend stammen. Insoweit bestehe ein Eintragungshindernis. Zum Volltext der Entscheidung:
- EuG: Die Abbildung eines Spielbretts kann nicht als Bildmarke eingetragen werdenveröffentlicht am 27. Juli 2015
EuG, Urteil vom 03.03.2015, Az. T?492/13 und T?493/13
Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und Art. 7 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009Das EuG hat entschieden, dass grafische Darstellungen von Spielbrettern (hier: 2 Varianten des Spiels „Mensch ärgere dich nicht“) nicht als Bildmarken für den Bereich „Spiele“ und damit zusammenhängende Waren und Dienstleistungen eintragungsfähig sind. Für einige weitere der angemeldeten Waren und Dienstleistungen sei die Anmeldung jedoch nochmals zu prüfen, da das HABM bei der Zurückweisung der Eintragung nicht ausreichend differenziert habe. Zum Volltext der Entscheidung:
- EuG: Jeansmarke „501“ vorerst erfolgreich mit Widerspruch gegen die Marke „101“veröffentlicht am 22. Juli 2015
EuG, Urteil vom 03.06.2015, Az. T-604/13
Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009Das EuG hat entschieden, dass für die Wortmarke „101“ ein Eintragungshindernis für die Waren „Bekleidungsstücke; Schuhwaren; Kopfbedeckungen“ bestehen könnte, da eine Verwechslungsgefahr zu der bereits eingetragenen Marke „501“ möglicherweise vorliegt. Sowohl schriftbildlich, klanglich und begrifflich sei ein gewisser Grad an Ähnlichkeit der Zeichen vorhanden, der zuvor vom HABM nicht berücksichtigt worden sei. Zum Volltext der Entscheidung:
- EuG: Zur begrifflichen Ähnlichkeit zweier zusammengesetzter Marken mit einem gleichen Wortbestandteilveröffentlicht am 26. Juni 2015
EuG, Urteil vom 06.03.2015, Az. T-257/14
Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009Das EuG hat entschieden, dass zwischen zwei Marken, die jeweils das gleiche Wort beinhalten, nicht notwendigerweise eine begriffliche Ähnlichkeit vorliegt. Vorliegend war die Verwechslungsgefahr der Wort-/Bildmarken „Black Jack TM“ und „Black Track“ zu beurteilen. Nach Auffassung des Gerichts bedeute die Tatsache, dass beide Marken das Wort „Black“ verwenden, nicht, dass notwendigerweise eine begriffliche Ähnlichkeit vorliege. Da vorliegend jedes der einander gegenüberstehenden Zeichen für den englischsprachigen Verbraucher in der Gesamtbetrachtung einen Ausdruck mit eindeutiger und spezieller Bedeutung darstelle, könne von dem Vorliegen des Wortes „Black“ in beiden Kennzeichen gerade keine begriffliche Ähnlichkeit abgeleitet werden. Zum Volltext der Entscheidung:
- EuG: Legofiguren können als Gemeinschaftsmarke eingetragen werdenveröffentlicht am 18. Juni 2015
EuG, Urteil vom 16.06.2015, Az. T-395/14
Verordnung (EG) Nr. 207/2009Das EuG hat entschieden, dass Legofiguren als dreidimensionale Gemeinschaftsmarke eintragungsfähig sind. Den Einwand, dass die Spielfiguren technische Lösungen und daher zur Eintragung nicht zulässig seien, wies das Gericht zurück. Aus der grafischen Darstellung der Figuren mit Vertiefungen unter den Füßen, der Hinterseite der Beine, der Hände und des Kontakts auf dem Kopf lasse sich nicht ableiten, ob diese Bestandteile eine technische Funktion haben oder worin eine solche bestehe. Zur Pressemitteilung:
- EuG: Zur ernsthaften Benutzung einer Gemeinschaftsmarkeveröffentlicht am 16. Juni 2015
EuG, Urteil vom 16.04.2015, Az. T-258/13
Art. 51 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 207/2009Das EuG hat entschieden, dass es für die ernsthafte, rechtserhaltende Benutzung einer Gemeinschaftswortmarke ausreicht, wenn der Markeninhaber auf von der Marke erfassten Waren (hier: Kopfkissen, Schlafsäcke, Bettwaren, Bettdecken) ein Schrägband mit dem Schriftzug der Wortmarke an der Ecke der Waren anbringe und diesen Schriftzug in einer Verkaufsbroschüre präsentiere. Dies sei auch eine übliche Kennzeichnung von Bettwaren. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Zur Markenverletzung auf einer internationalen Fachmesse, wenn ein Produkt mit verwechslungsfähigem Zeichen „angeboten“ wirdveröffentlicht am 29. Mai 2015
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 12.05.2015, Az. 6 W 43/15
§ 14 MarkenG
Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine Markenverletzung einer Gemeinschaftsmarke vorliegt, wenn ein ausländisches (Nicht-EU) Unternehmen auf einer in Deutschland stattfindenden internationalen Fachmesse ein Produkt mit einer verwechslungsfähigen, verletzenden Kennzeichnung anbietet, d.h. wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass zu einem Erwerb der Produkte im Inland aufgefordert werden soll. Davon sei auszugehen, wenn es sich um eine Verkaufsmesse handele, die zum großen Teil von in Deutschland ansässigen gewerblichen Abnehmern besucht werde. Zum Volltext der Entscheidung: