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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 13. Mai 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 27.11.2014, Az. I ZR 1/11
    Art. 93 Abs. 5
    EU-VO 40/94, Art. 5 Nr. 3 Brüssel I-VO

    Der BGH hat entschieden, dass die für die Zuständigkeit eines Gerichts notwendige Verletzungshandlung im Sinne von Art. 93 Abs. 5 EU-VO 40/94 ein aktives Verhalten des Verletzers voraussetzt. Daher seien die Gerichte des Mitgliedsstaates international zuständig, in dem sich der Vorfall, der der behaupteten Verletzung zugrunde liege, ereignet habe oder zu ereignen drohe. Nicht zuständig seien dagegen, so der Senat, die Gerichte der EU-Mitgliedsstaaten, in dem die behauptete Verletzung nur ihre Wirkungen entfalte. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 13. März 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammEuG, Urteil vom 21.01.2015, Az. T-685/13
    Art. 8 Abs. 1 lit. b EU-VO 207/2009

    Der EuG hat entschieden, dass zwischen der Gemeinschaftswortmarke „Blueco“ und der (prioritätsälteren) Gemeinschaftswortmarke „Blue Coat“ eine Verwechslungsgefahr besteht. Hierfür sei auch Ausschlag gebend, so stellte das Gericht im vorliegenden Fall fest, dass die angemeldete Marke „Blueco“ vollständig in der älteren Marke „Blue Coat“ enthalten sei, so dass bei den beiden Zeichen die ersten sechs Buchstaben „blueco“ übereinstimmten, und dass die ältere Marke außerdem noch das Element „at“ enthalte. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 21. Januar 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtEuG, Urteil vom 12.11.2014, Az. T-188/13
    Art. 52 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 , Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009

    Das EuG hat entschieden, dass die Wortmarke „Notfall“ für diätetische Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel und Produkte für die Gesundheitspflege u.a. nicht eintragungsfähig ist. Es handele sich um eine beschreibende Angabe, die keine Unterscheidungskraft besitze, da der Begriff „Notfall“ Waren bezeichne, die nützlich oder notwendig sein könnten, um einem dringlichen Ernährungs-, Pflege- oder Gesundheitsproblem vorzubeugen, dieses Problem zu entschärfen oder es zu lösen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 20. Januar 2015

    EuG, Urteil vom 18.11.2014, Az. T-50/13
    Art. 52 Abs. 1 VO Nr. 207/2009, Art. 7 Abs. 1 VO Nr. 207/2009, Art. 76 VO Nr. 207/2009

    Das EuG hat entschieden, dass das Wortzeichen „VOODOO“ als Gemeinschaftsmarke für u.a. Bekleidung eintragungsfähig ist. Es handele sich nicht um eine beschreibende Bezeichnung ohne Unterscheidungskraft, wie die Klägerin behauptet, da es keinen festgelegten Bekleidungsstil gebe, der mit der Voodoo-Religion in Verbindung gebracht werde. Der Verkehr werde die Marke als reine Phantasiebezeichnung auffassen, mit der ohne Bezugnahme auf einen besonderen Bekleidungsstil lediglich auf Kultisches oder Okkultes angespielt werde. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 15. Januar 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtEuGH, Urteil vom 06.03.2014, Az. C-409/12
    Art. 12 Abs. 2 Buchst. a Richtlinie 2008/95/EG

    Der EuGH hat im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens entschieden, dass eine eingetragene Marke wegen Verfalls gelöscht werden kann, wenn sich die Bezeichnung zu einem gebräuchlichen Begriff für eine bestimmte Ware gewandelt hat. Vorliegend war über die für u.a. eine Backzutat eingetragene Wortmarke „Kornspitz“ zu befinden, worunter der (österreichische) Endverbraucher zum großen Teil ein längliches, an beiden Enden spitz zulaufendes Brötchen versteht. Es komme auch entscheidend auf die Wahrnehmung des Endverbrauchers an und nicht auf die der Vertreiber/Zwischenhändler, die in der Regel wüssten, dass „Kornspitz“  eine eingetragene Marke sei, jedoch die Verbraucher darauf in der Regel nicht hinweisen würden. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 30. Dezember 2014

    EuG, Urteil vom 26.09.2014, Az. T-266/13
    Art. 7 Abs. 1 Buchst. f der Verordnung (EG) Nr. 207/2009

    Das EuG hat entschieden, dass das Wortzeichen „Curve“ wegen Verstoßes gegen die guten Sitten nicht als Gemeinschaftsmarke eintragungsfähig ist. Im Rumänischen bedeute dieses Wort so viel wie „Prostituierte“ oder „Huren“ und sei ohne weitere Zusätze für Menschen dieses Sprachraums nicht als das englische „curve“ für „Kurve“ erkennbar. Daher sei das Kennzeichen geeignet, dort Anstoß zu erregen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 9. Dezember 2014

    EuG, Urteil vom 25.11.2014, Az. T-450/09
    Art. 7 der Verordnung Nr. 40/94

    Das EuG hat entschieden, dass die Eintragung des so genannten „Rubik’s Cube“ – hier auch bekannt als Zauberwürfel – als dreidimensionale Gemeinschaftsmarke wirksam ist. Ein Konkurrent der Firma, welche die Rechte des geistigen Eigentums am Rubik’s Cube verwaltet, hatte die Auffassung vertreten, dass der berühmte Würfel eine in der Drehbarkeit bestehende technische Lehre enthalte und deshalb lediglich dem Patentschutz, nicht aber dem Markenschutz zugänglich sei. Dieser Ansicht folgte das Gericht jedoch nicht, da eine technische Lehre in der Darstellung nicht erkennbar sei. Zur Pressemitteilung des Gerichts:

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  • veröffentlicht am 24. November 2014

    EuG, Urteil vom 25.09.2014, Az. T-474/12
    Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009

    Das EuG hat entschieden, dass eine dreidimensionale Marke, die aus der Verpackungsform einer Ware besteht, nur dann ausreichende Unterscheidungskraft besitzt, wenn der Verbraucher in der Lage ist, diese Ware auch ohne vergleichende Betrachtungsweise sowie ohne besondere Aufmerksamkeit von den Waren anderer Unternehmen zu unterscheiden. Eine Unterscheidungskraft könne auch durch Benutzung erworben werden, auch wenn die 3D-Marke mit einer Wort- oder Bildmarke verknüpft werde. Trotzdem müsse auch immer eine Benutzung der Form selbst als Marke nachgewiesen werden. Vorliegend konnte der Kläger eine Unterscheidungskraft durch Benutzung für eine Eiscremeverpackung nicht darlegen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 7. November 2014

    EuGH, Beschluss vom 11.09.2014, Az. C-521/13
    Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009

    Der EuGH hat entschieden, dass ein aus roten Schnürsenkelenden bestehendes Zeichen nicht als Gemeinschaftsmarke angemeldet werden kann. Es sei auf Grund mangelnder Unterscheidungskraft nicht eintragungsfähig. Bei solchen dreidimensionalen Marken, die aus dem Erscheinungsbild der Ware selbst bestehen und grafische oder Wortelemente fehlen, schließe der Durchschnittsverbraucher gewöhnlich nicht auf die Herkunft der Ware. Dies sei nur dann der Fall, wenn die Marke erheblich von der Norm oder der Üblichkeit der Branche abweiche. Letzteres sei vorliegend jedoch nicht der Fall. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 14. Oktober 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtEuGH, Urteil vom 10.07.2014, Az. C?325/13 P und C?326/13 P
    Art. 8 Abs. 4 der Verordnung Nr. 207/2009/EG; Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie 2008/95/EG; § 15 MarkenG

    Der EuGH hat entschieden, dass der Inhaber eines Kennzeichenrechts von mehr als lediglich örtlicher Bedeutung das Recht hat, die Benutzung einer jüngeren Marke zu untersagen. Im vorliegenden Fall hatte die Peek & Cloppenburg KG mit Sitz in Hamburg der Peek & Cloppenburg KG mit Sitz in Düsseldorf untersagt, die Gemeinschaftsmarke „Peek & Cloppenburg“ eintragen zu lassen. Auch eine regional beschränkte Eintragung der Marke wurde abgelehnt. Zum Volltext der Entscheidung:

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