Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Hamburg: 2.500 EUR Schadensersatz für nicht genehmigte Veröffentlichung von Hochzeitsfotosveröffentlicht am 19. Juli 2010
LG Hamburg, Urteil vom 28.05.2010, Az. 324 O 690/09
§§ 812 Abs. 1 Alt. 2, 818 Abs. 2 BGBDas LG Hamburg hat entschieden, dass für die Veröffentlichung von Hochzeitsfotos in einer Werbeanzeige für eine Hochzeitszeitschrift ohne Einwilligung der Abgebildeten einen Schadensersatz in Höhe von 2.500 EUR pro Person – also 5.000 EUR – anfällt. Durch die Veröffentlichung des Bildes sei in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Kläger in seiner besonderen Ausprägung als Recht am eigenen Bild eingegriffen worden. Zu der verhältnismäßig hohen Entschädigung in Form einer fiktiven Lizenzgebühr führte die Kammer aus:
- BGH: Google verletzt mit Ausgabe von Thumbnails (Bildervorschau) bei Bildersuche nicht fremde Urheberrechteveröffentlicht am 29. April 2010
BGH, Urteil vom 29.04.2010, Az. I ZR 69/08
§ 19a UrhGDer BGH hat aktuell entschieden, dass Google nicht wegen Urheberrechtsverletzungen in Anspruch genommen werden kann, wenn urheberrechtlich geschützte Werke in Vorschaubildern ihrer Suchmaschine wiedergegeben werden. (mehr …)