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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 7. April 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammEuGH, Urteil vom 06.03.2014, Az. C-409/12
    Art. 12 Abs. 2 lit. a EU-RL 2008/95/EG

    Der EuGH hat entschieden, dass eine Marke, die infolge des Verhaltens oder der Untätigkeit ihres Inhabers im geschäftlichen Verkehr zur gebräuchlichen Bezeichnung einer Ware oder einer Dienstleistung, für die sie eingetragen ist, geworden ist, ihren Markenrechtsschutz verliert. Als „Untätigkeit“ im Sinne der europäischen Bestimmung könne es angesehen werden, dass es der Inhaber einer Marke unterlässt, die Verkäufer dazu zu bewegen, die Marke weiterhin für den Vertrieb einer Ware, für die die Marke eingetragen ist, zu benutzen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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