Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Hamm: Auch in der Berufung scheitert die Werbung für E-Zigaretten mit „geringer Gesundheitsschädlichkeit“veröffentlicht am 2. Dezember 2013
OLG Hamm, Beschluss vom 22.10.2013, Az. 4 U 91/13
§ 3 UWG, § 5 UWG, § 8 UWG
Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Berufung gegen das Urteil des LG Dortmund (hier), in welchem die wissenschaftlich nicht fundierte Werbung für E-Zigaretten mit u.a. “.. mindestens 1.000mal weniger schädlich ist als die Tabakzigarette” für unzulässig erklärt wurde, zurückzuweisen ist. Es komme für die Beurteilung nicht darauf an, ob es sich um ein Genuss- oder Arzneimittel handele. Zum Volltext der Entscheidung: