Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- BGH: Geparkte Domain verstößt gegen fremde Markenrechte, wenn von dieser auf Produktangebote von Wettbewerbern des Markeninhabers verlinkt wirdveröffentlicht am 28. Mai 2011
BGH, Urteil vom 18.11.2010, Az. I ZR 155/09
§§ 14 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5, 6 und 7; 15 Abs. 2, 4, 5, 6 MarkenG; §§ 670; 677 683 BGB
Der BGH hat entschieden, dass eine geparkte, also (noch) nicht genutzte Domain gegen fremde Markenrechte verstößt, wenn sie Werbung in Form von Werbeverweisen (Links) für Wettbewerber der Klägerin enthält. Darüber hinaus wurde grundsätzlich über die Störerhaftung der SEDO AG für Markenverstöße ihrer Kunden innerhalb der bei ihr geparkten Domains entschieden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)