Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- AG Königs Wusterhausen: Kein Schmerzensgeld bei schriftsätzlicher beleidigender Äußerungen innerhalb eines Gerichtsverfahrens / „Antragssteller ist schlicht zu faul, zu arbeiten“veröffentlicht am 25. September 2012
AG Königs Wusterhausen, Urteil vom 11.04.2012, Az. 20 C 569/11
§ 823 BGBDas AG Königs Wusterhausen hat entschieden, dass einer Klage, gerichtet auf die Zahlung von Schmerzensgeld durch die schriftsätzlich vorgetragene Erklärung, der Antragsteller sei schlicht zu faul zu arbeiten, das erforderliche Rechtschutzbedürfnis fehle. Die Äußerungen des Beklagten (in einem anderen Gerichtsverfahren erfolgt) dienten der Rechtsverteidigung und mithin der Wahrnehmung berechtigter Interessen. In gerichtlichen Verfahren sei der Ehrschutz eingeschränkt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)