Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Hamburg: Zur Irreführung im Rahmen einer Ausschreibungveröffentlicht am 27. Januar 2016
OLG Hamburg, Beschluss vom 23.07.2015, Az. 3 U 151/14
§ 8 Abs. 1 UWG, § 5 Abs. 1 S. 1 UWG, § 2 Nr. 1 UWG, § 3 UWGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass für die Beurteilung, ob ein Teilnehmer an einer öffentlichen Ausschreibung irreführende Angaben gemacht hat, es allein auf das Verständnis der ausschreibenden Behörde ankommt, da das Angebot allein an diese gerichtet sei. Vorliegend hatte die Beklagte jedoch dargelegt, dass es der ausschreibenden Behörde nicht primär darauf ankam, ob ein holzverarbeitender Betrieb gemäß FSC oder PEFC zertifiziert sei, sondern dass zertifizierte Produkte verwendet werden. Damit liege in der Teilnahme an der Ausschreibung keine Irreführung darüber, dass der Betrieb selbst zertifiziert sei. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OLG Düsseldorf: Überhöhte Abschläge eines Stromversorgers entgegen der eigenen AGB sind wettbewerbswidrigveröffentlicht am 3. Dezember 2015
OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.07.2014, Az. I-20 U 231/13
§ 3 Abs. 1 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 UWG, § 8 Abs. 1 S. 1 UWGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Forderung überhöhter Abschläge eines Stromversorgers sowie die Verrechnung von Kundenguthaben mit Abschlagszahlungen statt Auszahlung – entgegen der Regelungen der eigenen AGB – die Kunden irreführe und übervorteile und daher ein wettbewerbswidriges Handeln darstelle. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OLG Frankfurt a.M.: Ein irreführender Brancheneintrag kann eine wettbewerbswidrige Handlung des Verlags darstellenveröffentlicht am 13. Oktober 2015
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 22.09.2015, Az. 6 U 77/14
§ 2 Nr. 3 UWG, § 5 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein irreführender Brancheneintrag in einer nicht zutreffenden Rubrik eines Verzeichnisses (hier: Heilpraktiker-Praxis im Ärzteverzeichnis) durch den Verlag als wettbewerbswidrige Handlung qualifiziert werden kann, allerdings nur dann, wenn die fehlerhafte Rubrizierung in Kenntnis der falschen Einordnung erfolgt oder fortgesetzt wird. Anderenfalls, bei einem Versehen ohne Kenntnis des Verlags, könne von einer Förderung fremden Absatzes seitens des Verlags nicht ausgegangen werden. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OLG Hamm: Bezeichnung eines Mitbewerbers als „doppelmoralisch“ ist wettbewerbsrechtlich zulässigveröffentlicht am 1. September 2015
OLG Hamm, Urteil vom 23.08.2011, Az. I-4 U 67/11
§ 8 Abs.1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 7 UWGDas OLG Hamm hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt den Blogbeitrag eines Dritten veröffentlichen darf, in welchem die Tätigkeit einer konkurrierenden Kanzlei bzw. eines Rechtsanwalts derselben als „doppelmoralisch“ bezeichnet wird. Es handele sich im vorliegenden Zusammenhang um eine Kritik, die von der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt sei und nicht um eine pauschale unlautere Herabsetzung. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Bezeichnung als „Schmuddelkind der Bankenbranche“ ist eine unzulässige geschäftliche Handlungveröffentlicht am 30. Juli 2015
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 18.06.2015, Az. 6 U 46/14
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG, § 4 Nr. 7 UWG, § 4 Nr. 8 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Bezeichnung einer Bank als „Schmuddelkind der Bankenbranche“ und die Aufforderung, die Zusammenarbeit mit dieser Bank zu beenden, wettbewerbsrechtlich unzulässig ist. Bei diesen Äußerungen durch einen Brancheninformationsdienstverlag handele es sich um eine unlautere Herabsetzung der Bank sowie eine gezielte Behinderung. Eine geschäftliche Handlung durch die Publikation sei zu bejahen, da eine mit der Absatzförderung eines Dritten unmittelbar zusammenhängende Handlung vorgelegen habe. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Kritische Berichterstattung über Unternehmen begründet kein Wettbewerbsverhältnisveröffentlicht am 10. November 2014
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 31.07.2014, Az. 6 U 74/14
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG, § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG
Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein kritischer Presse- oder Medienbeitrag über ein Unternehmen allein noch kein Wettbewerbsverhältnis zwischen dem Unternehmen und dem Presseorgan begründet, auch wenn sich beide an denselben Interessenkreis richten. Etwas anderes könne gelten, wenn das Presseorgan mit einem Konkurrenten des Unternehmens verflochten und nicht auszuschließen sei, dass wettbewerbsrechtliche Motive eine nicht untergeordnete Rolle spielten. Zum Volltext der Entscheidung: - BGH: Auch eine gesetzliche Krankenkasse kann „Unternehmer“ im Sinne des UWG sein und abgemahnt werdenveröffentlicht am 30. September 2014
BGH, Urteil vom 30.04.2014, Az. I ZR 170/10
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 und 6 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 UWGDer BGH hat entschieden, dass auch eine gesetzliche Krankenkasse als „Unternehmer“ gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 6 UWG anzusehen ist, wenn sie irreführende Werbung schaltet, um Mitglieder einer anderen Krankenkasse zu einem Wechsel zu motivieren. Sie kann aus diesem Gründen abgemahnt werden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Werbung in einer Arztpraxis für bestimmte Apotheken ist unzulässigveröffentlicht am 28. April 2014
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 20.03.2014, Az. 6 U 2/13
§ 11 Abs. 1 ApoG; § 4 Nr. 11 UWG
Das OLG Frankfurt hat in Bestätigung der Vorinstanz (hier) entschieden, dass Werbung im Wartezimmer von Arztpraxen („Wartezimmer-TV“) unzulässig ist, wenn dort Apotheken in einer Weise beworben werden, dass dies als gezielte Werbung des Arztes für eine bestimmte Apotheke verstanden wird. Zum Volltext der Entscheidung: - LG Düsseldorf: Erhöhte Abschläge und Guthabenverrechnungen eines Stromanbieters sind gegenüber Konkurrenten wettbewerbsrechtlich unzulässigveröffentlicht am 27. Februar 2014
LG Düsseldorf, Urteil vom 17.10.2013, Az. 14c O 122/13
§ 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 5 Abs. 1 UWGDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass Stromabrechnungen, die Abschläge enthalten, welche sich nicht am Vorjahresverbrauch orientieren sowie Guthaben, die verrechnet statt ausgezahlt werden, wettbewerbsrechtlich unzulässig sind. Es handele sich um eine irreführende geschäftliche Handlung, da sich diese Praxis auf unwirksame Vertragsbedingungen stütze. Diese Entscheidung kommt im Ergebnis auch den Verbrauchern zu Gute, die keine erhöhten Abschläge mehr zahlen müssen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Köln: Die bloße Information über alternative Heilmethoden im Internet ist keine geschäftliche Handlungveröffentlicht am 30. Juli 2013
OLG Köln, Urteil vom 29.05.2013, Az. 6 U 220/12
§ 2 UWG, § 3 UWG, § 5 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 11 LFGB, § 12 LFGBDas OLG Köln hat entschieden, dass das reine Vorhalten von Informationen auf einer Internetseite über alternative Heilmethoden keine geschäftliche Handlung darstellt und somit nicht wettbewerbswidrig ist. Dies sei auch dann der Fall, wenn ein Fremdunternehmen, welches entsprechende Produkte vertreibe, dort verlinkt sei. Vorliegend hatte die Beklagte u.a. mit den Phrasen „Seelische Gesundheitsvorsorge … Akutbehandlung psychischer Stress- Situationen und Lebenskrisen … Begleitbehandlung akuter und chronischer Krankheiten (ergänzend zur spezifischen Behandlung durch den Arzt oder Heilpraktiker) // Cherry Plum / Die Gelassenheitsblüte / vom inneren Druck … zur Entspannung“ über die Bach-Blüten-Lehre informiert. Durch die Verlinkung werde auch kein fremder Wettbewerb des Drittunternehmens gefördert bzw. es liege jedenfalls kein Eigeninteresse der Beklagten daran vor. Zitat: