IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 19. März 2012

    BGH, Urteil vom 24.01.2012, Az. X ZR 94/10
    § 62 Abs. 1 Fall 2 ZPO

    Der BGH hat entschieden, dass der Inhaber eines Gebrauchsmusters sowie der Inhaber einer ausschließlichen Lizenz an diesem Recht eine notwendige Streitgenossenschaft bilden, wenn nach Verletzung des Rechts der volle Verletzergewinn eingeklagt wird. Dies gelte auch dann, wenn einer der Kläger gegen ein Urteil der Vorinstanz Berufung einlege und der andere nicht. Trotzdem sei letzterer im Wege der notwendigen Streitgenossenschaft am Verfahren beteiligt. So könne der gesamte Verletzergewinn geltend gemacht werden, ohne offenzulegen, in welchem Verhältnis zwischen Musterinhaber und Lizenznehmer die Verteilung erfolgen solle. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 8. März 2012

    LG Düsseldorf, Urteil vom 01.03.2012, Az. 14c O 302/11
    § 3 UWG, § 4 Nr. 9 UWG; § 42 GeschmMG

    Das LG Düsseldorf teilt per Pressemitteilung mit, dass die Produktgestaltung eines Puddings „Flecki“ mit Abbildung einer (Comic-)Kuh nicht die Rechte eines namhaften Herstellers verletzt, der seinerseits einen Schoko-Vanille-Pudding mit Abbildung der Kuh „Paula“ vertreibt. Das Gericht hat sich mit den konkreten Gestaltungen auseinandergesetzt und ist zu dem Schluss gekommen, dass zwischen beiden Produkten ausreichend Unterschiede bestehen, um eine Geschmacksmusterverletzung und eine wettbewerbswidrige Herkunftstäuschung und/oder Rufausbeutung auszuschließen. Im Vergleich der Produkte ergebe sich kein übereinstimmender Gesamteindruck und „Flecki“ wirke auch nicht wie die für einen Discount-Supermarkt verwendete so genannte Zweitmarke von „Paula“, so dass der Verkehr nicht davon ausgehe, dass „Flecki“ von demselben Hersteller stamme. Unterschiedlich sei beispielsweise – abgesehen von der Gestaltung der Kühe selbst – auch die Maserung des Puddings sowie die Verpackungsgröße.

  • veröffentlicht am 9. Februar 2012

    LG Düsseldorf, Urteil vom 09.02.2012, Az. 14c O 292/11 – nicht rechtskräftig
    Art. 82 Abs. 1 GGV, Art. 82 Abs. 5 GGV, Art. 83 Abs. 1 GGV; Art. 88 GGV, § 3 UWG, § 4 Nr. 9 UWG

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass über das optisch gegenüber dem Galaxy Tab 10.1 veränderte Samsung Galaxy Tab 10.1N kein vorläufiges Verkaufsverbot in Deutschland verhängt wird. Die Firma Apple hatte eine äußerliche Verwechselungsgefahr mit dem hauseigenen iPad beanstandet und insoweit bereits Erfolg hinsichtlich des Samsung Galaxy Tab 10.1 verbuchen können (hier). Aus der Pressemitteilung Nr. 2/2012 des LG Düsseldorf vom 09.02.2011: (mehr …)

  • veröffentlicht am 1. Februar 2012

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 31.01.2012, Az. 20 U 175/11 (Galaxy Tab 8.9), Az. 20 U 126/11 (Galaxy Tab 10.1)
    § 4 Nr. 9 b UWG

    Das OLG Düsseldorf hat laut Pressemitteilung Nr. 3/2012 entschieden, dass in dem Geschmacksmuster-Rechtsstreit der Firma Apple Inc., USA, gegen die Samsung Electronics GmbH, Schwalbach, und die Samsung Electronics Co. Ltd., Südkorea, das Vertriebsverbot (hier) für den Tablet-PC „Galaxy Tab 10.1“ noch den Tablet-PC „Galaxy Tab 8.9„aufrecht erhalten bleibt. Das Verbot beschränkt sich auf den Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland, nicht aber der sonstigen EU, da insoweit eine Zuständigkeit des LG Düsseldorf nicht gegeben war. Zitat: (mehr …)

  • veröffentlicht am 9. Dezember 2011

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.07.1998, Az. 20 U 167/97
    § 97 Abs. 1 S.1 UrhG

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Firmenlogo nur unter ganz besonderen Umständen urheberrechtlich geschützt ist. Vorrangig ist das Geschmacksmusterrecht. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 7. Dezember 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG München I, Urteil vom 09.04.2008, Az. 21 O 16318/07
    Art. 89 Abs. 1 lit d) GGV; § 42 Abs. 2 S. 2 GeschmMG

    Das LG München hat entschieden, dass bei einer Geschmacksmusterverletzung der Geschädigte berechtigt ist, im Rahmen einer Lieferkette auf jeder Stufe den Verletzergewinn zu verlangen, ohne dass sich der Verletzer auf Zahlungen durch weitere Verletzer anderer Stufen der Abnehmerkette berufen kann. Der Verletzergewinn müsse auf allen Stufen der Verletzerkette herausgegeben werden, da jede Stufe der Verletzerkette rechtswidrig in das Schutzrecht eingegriffen habe, und somit gegen jeden Teil der Kette Anspruch auf Gewinnherausgabe bestehe. Eine Berufung des Verletzers auf die Nichtidentität der angegriffenen Ausführungsform mit dem Klagemuster laufe darüber hinaus ebenfalls ins Leere, wenn aufgrund zahlreicher Übereinstimmungen im Gesamteindruck eine große Verwechslungsgefahr zwischen dem Klagegeschmacksmuster und den vom Verletzer vertriebenen Gegenständen bestehe und eine Ungleichwertigkeit für den Käufer nicht erkennbar sei, so dass bewusst die gleichen Kundenkreise angesprochen würden.

  • veröffentlicht am 23. September 2011

    LG Düsseldorf, Urteil vom 09.09.2011, Az. 14c O 194/11 – nicht rechtskräftig
    Art. 82 Abs. 1 GGV, Art. 82 Abs. 5 GGV, Art. 83 Abs. 1 GGV; Art. 88 GGV

    Das LG Düsseldorf hat in dem Rechtsstreit zwischen Apple und Samsung um die Verwechslungsgefahr zwischen dem Apple iPad und dem Samsung Galaxy Tab 10.1 die ursprüngliche einstweilige Verfügung (hier) bestätigt. Gegen das Urteil wurde zwischenzeitlich von beiden Seiten Berufung eingelegt (hier). Die mündliche Verhandlung wurde auf den 20.12.2011 gelegt, so dass Samsung mit dem Galaxy Tab 10.1 nicht am deutschen Weihnachtsgeschäft teilhaben können wird. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 8. September 2011

    OLG Hamm, Urteil vom 24.02.2011, Az. I-4 U 192/10
    § 42 GeschmMG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass die nachstehend abgebildeten Figuren nicht verwechselungsgefährdet sind.

    Buddy Bear 2

    Zitat aus der Pressemitteilung des OLG Hamm vom 13.04.2011: (mehr …)

  • veröffentlicht am 11. August 2011

    Nach mehreren Berichten von Florian Müller, dem Betreiber des Blogs FOSS Patents, hat Apple vor dem LG Düsseldorf gerichtliche Schritte gegen Samsung (Hersteller des Galaxy 10.1), Motorola (Hersteller des Xoom) und Jay-tech in Form einstweiliger Verfügungen angestrengt. Sollte der Verfügungsantrag in Sachen Samsung (hier) Bestand haben, müssten nach unserer Auffassung nahezu alle Wettbewerber zukünftig ihre Vertriebssegel für die jeweiligen iPad-Konkurrenzprodukte streichen. Die Klage Apples ist primär durch ein europäisches Geschmacksmuster motiviert. In den Niederlanden hat Apple ein gesondertes Verfahren eröffnet (hier).

  • veröffentlicht am 31. Juli 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 20.01.2011, Az. 6 U 221/09
    §§ 2, 6, 38 Abs. 1, 42 Abs. 1 und 2 GeschmMG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein (Geschmacks-)Muster mangels Neuheit nicht berücksichtigt werden kann, wenn es innerhalb von 12 Monaten vor der Anmeldung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde – auch wenn dies nur als Teil eines Erzeugnisses geschah. Vorliegend diskutiert wurde die Anmeldung einer Schuhsohle, die nach Auffassung des Beklagten zuvor schon als Teil eines vom Musterinhaber veröffentlichten Schuhs gezeigt wurde. Dem folgte das Gericht im speziellen Fall jedoch nicht, da lediglich ein ähnliches Muster veröffentlich worden sei, wodurch der Gegenstand der späteren Anmeldung durch Vorveröffentlichung nicht vorweg genommen worden sei. Zum Volltext der Entscheidung:

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