Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Wer sich auf die Schutzwirkung des gesetzlichen Musters der Widerrufsbelehrung beruft, darf es nicht zuvor verändert habenveröffentlicht am 11. April 2012
BGH, Urteil vom 01.03.2012, Az. III ZR 83/11
§ 14 Abs. 1 BGB-InfoV, § 14 Abs. 3 BGB-InfoVDer BGH hat entschieden, dass eine Berufung auf das gesetzliche Muster einer Widerrufsbelehrung immer dann verwehrt ist, wenn ein Formular verwendet wird, das nicht dem gesetzlichen Muster (hier noch: der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und Abs. 3 BGB-InfoV a.F.) „in jeder Hinsicht vollständig entspricht“. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Hamm: Zur Berechtigung einer Abmahnung, wenn ein Rechtsanwalt den Eindruck erweckt, die Verwendung des gesetzlichen Musters einer Widerrufsbelehrung stelle einen Wettbewerbsverstoß dar / Angstmache zum Vertrieb eigener Produkte?veröffentlicht am 27. November 2011
OLG Hamm, Urteil vom 01.09.2011, Az. I-4 U 41/11
§ 3 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 UWGDas OLG Hamm hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt, der in Postwurfsendungen unter der Überschrift „14-tägige Widerrufsbelehrung bei eBay – abmahnsicher?“ für den Verkauf eigener Widerrufsbelehrungen wirbt, die angesprochenen Adressaten in wettbewerbsrechtlich erheblicher Weise in die Irre führt. Der beklagte Rechtsanwalt hatte die Auffassung vertreten, dass die neuen gesetzlichen Regelungen des Art. 246 § 3 EGBGB gegen EU-Recht und die Rechtsprechung des EuGH verstoßen. Diese Darstellung des Beklagten erwecke unstreitig den – unzutreffenden – Eindruck, dass die Onlinehändler, die eine Widerrufsbelehrung verwenden, welche mit Art. 246 § 3 EGBGB übereinstimme, mit einer Abmahnung zu rechnen hätten. Zum Volltext der Entscheidung:
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