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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 1. Oktober 2015

    LG Hamburg, Urteil vom 25.06.2015, Az. 327 O 374/14
    § 3 UWG, § 4 Nr. 9 UWG, § 8 Abs. 1 UWG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass für ein verschreibungspflichtiges Medikament (hier: Demenz-Pflaster) zwar durchaus eine wettbewerbliche Eigenart gegeben sein kann, jedoch an eine Herkunftstäuschung oder Rufausbeutung hohe Anforderungen zu stellen seien. Vorliegend vertrieb die Beklagte eine ähnliches Pflaster, wie es die Klägerin zuvor viele Jahre allein in der BRD angeboten hatte. Das Gericht sah zwar die wettbewerbliche Eigenart des klägerischen Pflasters, kam aber zu dem Ergebnis, dass keine unlautere vermeidbare Herkunftstäuschung durch die Beklagte vorliege. Die Ähnlichkeit der Pflasters sei so erheblich nicht und außerdem werde ein verschreibungspflichtiges Produkt weder durch den Arzt noch durch den Patienten nach optischen Kriterien ausgewählt. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 23. September 2015

    OLG Köln, Urteil vom 12.06.2015, Az. 6 U 188/14
    § 10 Abs. 1 S. 5 AMG; § 3 S. 1 und 2 Nr. 3a HWG; Art. 62 Humanarzneimittelkodex; § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 8 Abs. 1 UWG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass die Verpackungsgestaltung eines Antiallergikums, welche die Abbildung einer Wiese zeigt, nicht zu untersagen ist. Der Auffassung der Klägerin, dass durch diese Gestaltung suggeriert werde, dass das Arzneimittel pflanzliche Bestandteile enthalte, folge das Gericht nicht. Durch die abgebildete Wiese mit Pollen werde lediglich der Verwendungszweck des Arzneimittels transportiert. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 20. August 2015

    BGH, Urteil vom 22.01.2015, Az. I ZR 107/13
    § 4 Nr. 9 Buchst. a und b UWG

    Der BGH hat entschieden, dass ein vormals patentrechtlich geschütztes Produkt, dessen Schutzzeitraum abgelaufen ist, wettbewerbliche Eigenart besitzen und dem wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz unterfallen kann. Ob dies tatsächlich der Fall sei, sei allerdings nicht lediglich aus Sicht der Endabnehmer, sondern auch der Abnehmer auf anderen Vertriebsstufen zu beurteilen. Der wettbewerbliche Leistungsschutz beziehe sich des weiteren lediglich auf Gestaltungen, die nicht technisch zwingend vorgegeben sind. Merkmale, die dem freien Stand der Technik angehörten, dürften auch bei Gefahr einer Herkunftstäuschung übernommen werden, sofern der Nachahmer alles unternimmt, um z.B. durch Kennzeichnungen eine solche Täuschung zu vermeiden. Gebe es allerdings zu der Notwendigkeit einer identischen Nachahmung eines Produkts andere, technisch gleichwertige Lösungen, sei der Wettbewerber gehalten, auf diese auszuweichen. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 20. Juli 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 11.06.2015, Az. 6 U 73/14
    § 4 Nr. 9 UWG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine (Damen-)Handtasche auch dann wettbewerbsrechtlich vor Nachahmungen geschützt sein kann, wenn sich die erforderliche Eigenart lediglich aus einer Kombination von vorbekannten Merkmalen mit einer bestimmten Art der Faltbarkeit ergibt. Durch eine große Bekanntheit könne die Eigenart der Handtasche zudem gesteigert sein. Eine Nachahmung in sämtlichen prägenden Merkmalen könne dann – auch wenn keine Herkunftstäuschung vorliege – eine Unlauterkeit begründen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 6. Februar 2015

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 20.01.2015, Az. 11 U 101/12
    § 3 UWG, § 4 Nr. 9 UWG, § 8 UWG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass für die Annahme einer unlauteren systematischen Nachahmung von Waren (hier: Wasserpfeifen aus Glas, sog. Bongs) nicht ausreichend ist, wenn zwar verschiedene kombinierbare Gestaltungselemente übernommen werden, jedoch ein die Eigenart wesentlich bestimmendes Logo weggelassen wird. Vorliegend sei daher weder von einer Rufausbeutung noch einer Herkunftstäuschung auszugehen, da es an einer systematischen Nachahmung oder Behinderung fehle. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 12. Januar 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Köln, Urteil vom 15.08.2014, Az. 6 U 9/14
    § 14 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 MarkenG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass der Vertrieb einer Schokolade in rechteckigen 100g-Packungen mit insgesamt 18 Einzelstücken in der Anordnung 3 x 6 durch den Inhaber einer entsprechenden 3D-Marke („Schogetten“) untersagt werden kann. Der Beklagte habe eine zum Verwechseln ähnliche Anordnung der Einzelstücke gewählt und auch die Einzelstücke seien ähnlich. Da die Vertriebsform für die Schokolade bislang einzigartig gewesen sei, diene sie als Herkunftshinweis, so dass der Beklagte den Vertrieb der ähnlichen Form zu unterlassen habe. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 27. Mai 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Düsseldorf, Urteil vom 13.02.2014, Az. 14c O 112/13
    § 8 Abs. 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 9 lit. a oder lit. b UWG; § 14 Abs. 5 MarkenG

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass bei der sehr ähnlich gehaltenen Gestaltung einer Sektflasche zu einem bereits vorhandenen und markenrechtlich geschützten Produkt nur dann von einer unlauteren Rufausbeutung oder einer Herkunftstäuschung ausgegangen werden kann, wenn es sich um eine fast identische Nachahmung handelt. Vorliegend sei jedoch die Flaschengestaltung nicht auf diese Weise nachgeahmt worden, sondern die Beklagte habe ihr Produkt lediglich auf eine Weise ähnlich gestaltet, die als nachschaffende Leistungsübernahme zu qualifizieren sei. Eine solche sei nicht unlauter. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 25. Februar 2014

    Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 20.06.2013, Az. 6 U 108/12
    Art. 10 Abs. 1 EGV 6/2002; § 4 Nr. 9 Buchst. a UWG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass bei einem Erzeugnis sowohl geschmacksmusterrechtlicher Schutz als auch wettbewerbsrechtlicher Schutz zugleich bestehen kann. Dabei komme es für den Schutz als Geschmacksmuster im Wesentlichen auf die hinterlegte Abbildung an. Sei diese schwarz-weiß, seien nicht zwangsläufig unterschiedliche farbliche Gestaltungen mit erfasst. Die wettbewerbliche Eigenart sei nur insoweit von Bedeutung, als dass konkurrierende Erzeugnisse gerade die Merkmale, die die wettbewerbliche Eigenart ausmachten, auch aufwiesen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 2. Januar 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammFG Neustadt, Urteil vom 24.10.2013, Az. 6 K 1301/10
    § 2 Abs. 1 S. 2 GewStG, § 15 Abs. 1 EStG

    Das FG Neustadt hat entschieden, dass der Beklagte zu Recht davon ausgegangen ist, dass eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die Werbeprospekte erstellt, welche keine besondere künstlerische Anmutung aufweisen, einen Gewerbebetrieb  betreibt und ihre Einkünfte insgesamt nach § 2 Abs. 1 S. 2 GewStG i.V.m. § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG der Gewerbesteuer unterliegen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 31. Juli 2013

    BGH, Urteil vom 05.12.2012, Az. I ZR 135/11
    § 26 Abs. 1 und 3 MarkenG, § 49 Abs. 1 MarkenG

    Der BGH hat entschieden, dass es das aus der Zeichentrickserie „Die Simpsons“ bekannte „Duff Beer“ auch mehrmals geben darf. Der Vertreiber des Getränks hatte gegen ein Unternehmen, welches sich die Wort-/Bildmarke „Duff Beer“ 1999 hatte eintragen lassen, die Löschung dieser Marke wegen Nichtnutzung beantragt – ohne Erfolg. Interessant daran ist, dass das beklagte Unternehmen zwar auch Bier unter dem Namen „Duff“ verkauft hatte, allerdings unter einer grafisch anderen Gestaltung als die eingetragene Marke. Letztere wurde tatsächlich über einen längeren Zeitraum nicht genutzt. Trotzdem wurde ein Löschungsanspruch abgelehnt, so dass die Marken nun nebeneinander existieren. Zum Volltext der Entscheidung:

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