Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BGH: Ist der Slogan „So wichtig wie das tägliche Glas Milch!“ eine „gesundheitsbezogene Angabe“? / Vorlage an den EuGHveröffentlicht am 3. Januar 2013
BGH, Beschluss vom 05.12.2012, Az. I ZR 36/11
Art. 2 Abs. 2 Nr. 4 EU-VO 1924/2006, Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 EU-VO 1924/2006Der BGH hat dem EuGH die Auslegung des Begriffs „gesundheitsbezogene Angabe“ zur Entscheidung vorgelegt. Er ist der Auffassung, dass die Werbung für den Früchtequark „Monsterbacke“ mit dem Slogan „So wichtig wie das tägliche Glas Milch!“ im Wege einer weitgehenden Auslegung als solche zu verstehen ist. Zur Pressemitteilung Nr. 200/2012 (Auszug): (mehr …)