Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Hamburg: Bei Heilmittelwerbung müssen Zitate aus der Fachliteratur deutlich als solche kenntlich gemacht werdenveröffentlicht am 6. Juni 2013
OLG Hamburg, Urteil vom 18.04.2013, Az. 3 U 142/11
§ 5 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 3 HWGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass Heilmittelwerbung, welche Zitate aus der Fachliteratur verwendet, diese als solche hinreichend kennzeichnen muss. Erscheine das Zitat hingegen als eigene Behauptung des Werbenden, liege eine Irreführung des angesprochenen Verkehrs vor. Dies sei jedenfalls dann der Fall, wenn der Eindruck erweckt werde, durch das Zitat werde eine Behandlungsempfehlung gestützt, die in jener Form nicht Bestandteil des zitierten Textes sei. Zum Volltext der Entscheidung: