Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Mönchengladbach: Rückrufbitte, um dann Werbung zu betreiben, ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 23. November 2015
LG Mönchengladbach, Versäumnisurteil vom 29.09.2015, Az. 3 O 188/15
§ 4 Nr. 3 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG, § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG,Das LG Mönchengladbach hat entschieden, dass Rückrufbitten von Unternehmen (hier: Anruf der Bank wegen angeblichen Anstehens einer Zinsgutschrift) an Bestandskunden nicht dazu missbraucht werden dürfen, dem Kunden den Abschluss eines Verbraucherkreditvertrages anzubieten. Die Wettbewerbszentrale klagte, da sie in dem Verhalten der Bank gleich in mehrerer Hinsicht ein unlauteres Verhalten sah: in der Tarnung einer zudem belästigenden Werbung und der Irreführung über die Notwendigkeit eines Rückrufs, um Leistungsnachteile abzuwenden.
- OLG Schleswig: Everything goes – im Anzeigenteil einer Zeitung ist auch eine als Redaktionsbeitrag getarnte Werbung zulässigveröffentlicht am 10. Januar 2012
OLG Schleswig, Urteil vom 29.12.2011, Az. 6 U 30/11
§ 3 UWG, § 5 UWGDas OLG Schleswig hat laut Pressemitteilung 1/2012 vom 04.01.2012 entschieden, dass kein Fall von wettbewerbswidriger Irreführung vorliegt, wenn eine als Beitrag der Redaktion aufgemachte Werbung im deutlich als „Anzeigen-Forum“ überschriebenen Anzeigenteil veröffentlicht wird. Ein durchschnittlich informierter, aufmerksamer und verständiger Leser könne die beanstandete Anzeige ohne weiteres als Werbung erkennen. Hierfür sprächen die deutliche Kennzeichnung der gesamten Seite als „Anzeigen-Forum“ und die „durchweg lobenden, beinahe überschwänglichen“ Formulierungen in der Anzeige. Nicht jede Anzeige müsse stets einzeln als solche gekennzeichnet sein.