Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Düsseldorf: Verkauf von Getränkedosen ohne Pfanderhebung ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 26. November 2010
LG Düsseldorf, Urteil vom 29.10.2010, Az. 38 O 26/10
§§ 3, 4 Nr. 11 UWG; 9 Abs. 1 Satz 1 und 3 VerpackVDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass der Vertrieb eines Erfrischungsgetränks in Dosen ohne die Erhebung eines Pfandes für Einweggetränkeverpackungen wettbewerbswidrig ist. Eine Ausnahme zur Pfandpflicht bestehe nur für Produkte, die zu mehr als 50 % aus Milch oder Milcherzeugnissen hergestellt seien. Dies sei vorliegend jedoch nicht der Fall. Der Beklagte gab zwar ein, dass es sich um ein Molkenerzeugnis handele, ein solches sei aber nicht nachweisbar gewesen. Ein ursprüngliches Molkenerzeugnis sei durch den Herstellungsprozess so verändert worden, dass keine für die Eingruppierung als Süßmolke, Sauermolke etc. bedeutsamen Inhaltsstoffe in nachweisbarer Form mehr vorhanden seien. Darum greife die Ausnahmeregelung der Verpackungsverordnung nicht. Für das Gericht stand zudem außer Frage und wurde deshalb nicht begründet, dass die Vorschriften der Verpackungsverordnung über die Erhebung von Pfand für Einweg-Getränkeverpackungen gesetzliche Vorschriften darstellten, die auch dazu bestimmt seien, im Interesses der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln, so dass ein Verstoß wettbewerbswidrig sei. Zum Volltext der Entscheidung: