IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 14. März 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Oldenburg, Urteil vom 01.02.2012, Az. 6 O 2527/11
    § 309 Nr. 7 a und b BGB

    Das LG Oldenburg hat – einer Entscheidung des OLG Oldenburg (hier) folgend – entschieden, dass vorformulierte Kaufverträge aus dem Internet, beispielsweise zum Autokauf, Allgemeine Geschäftsbedingungen darstellen und ein enthaltener Gewährleistungsausschluss unwirksam ist, wenn dieser keine Einschränkung für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit enthält. So könne bei einem Autoverkauf zwischen Privatleuten der Verkäufer gewährleistungspflichtig werden, wenn er ein solches Formular verwendet habe, da der Gewährleistungsausschluss dann insgesamt unwirksam sei.

  • veröffentlicht am 7. März 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamm, Urteil vom 20.09.2011, Az. I-4 U 73/11
    § 8 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 312 c BGB, § 312 d BGB, § 355 BGB, § 357 BGB, § 475 BGB

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein Verkäufer, der sein Angebot auf einer Internethandelsplattform wie eBay ausschließlich an Unternehmer richten will und Verbraucher ausschließen möchte, deutlich darauf hinweisen und die Unternehmereigenschaft seiner Kunden auch prüfen muss. Dies sah das Gericht als vorliegend nicht gegeben an. Das streitgegenständliche Angebot hätte eine Widerrufsbelehrung vorhalten müssen und die getroffenen Gewährleistungseinschränkungen seien unzulässig gewesen, weil davon auszugehen sei, dass sich das Angebot tatsächlich auch an Verbraucher richte. Eine Sicherstellung dahin, dass nicht in erheblichem Umfang auch an Verbraucher verkauft werde, finde gerade nicht statt und der gegebene Hinweis, dass sich dass Angebot nur an Unternehmer richte, schränke dies durch die Formulierung „grundsätzlich“ selbst wieder ein. Auch sei bekannt, dass z.B. bei eBay viele Verbraucher einkaufen und diese auf Grund der technischen Gegebenheiten auch grundsätzlich nicht von der Annahme der Angebote ausgeschlossen werden können. Deshalb wäre eine Sicherstellung, dass nur Unternehmer etwas erwerben könnten, erforderlich. Wie dies auf einer Plattform wie eBay umzusetzen wäre, blieb jedoch offen. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 2. März 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 21.12.2011, Az. VIII ZR 70/08
    § 439 Abs. 1, Abs. 3 BGB

    Der BGH hat – nach Vorlagebeschluss an den EuGH (hier) – nunmehr entschieden, dass in einem Gewährleistungsfall, in dem der Kunde Anspruch auf Nacherfüllung in Form der Lieferung einer mangelfreien Sache hat, darin auch der Ausbau und Abtransport der mangelhaften Sache enthalten ist. Sei die Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache (hier: Bodenfliesen) die einzige Form der Abhilfe – etwa weil eine Reparatur nicht möglich ist – könne der Verkäufer diese auch nicht wegen unverhältnismäßiger Kosten für Ausbau und Abtransport ablehnen. Jedoch könne der Verkäufer hinsichtlich der Kostenerstattung den Käufer auf einen angemessenen Betrag verweisen, der den Wert der Kaufsache und die Bedeutung des Mangels berücksichtige sowie die Rechte des Käufers nicht aushöhle. Auszug aus dem Urteil:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 24. November 2011

    AG Mülheim an der Ruhr, Urteil vom 25.03.2011, Az. 27 C 458/10
    § 437 Nr. 2 BGB, § 323 BGB, § 433 BGB, § 434 BGB

    Das AG Mülheim hat entschieden, dass bei Auftreten eines roten Punktes („Fehlpixel“) bei Videoaufnahmen mit einer Digitalkamera ein Sachmangel vorliegt. Im entschiedenen Fall hatte der Kläger für einen Betrag von über 3.000 EUR eine hochwertige Digitalkamera erstanden. Bei dieser trat bei Aufnahmen im Videomodus immer wieder ein roter Punkt auf. Die Verkäuferin stritt einen Mangel ab und erklärte, dass der rote Punkt, der im Übrigen bei Standaufnahmen nicht auftrete, hinzunehmen sei. Dieser Ansicht folgte das Gericht nicht und führte aus, dass bei einem hochwertigen Gerät auch entsprechende Anforderungen gestellt werden dürften. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 7. November 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamm, Urteil vom 13.01.2011, Az. I-2 U 143/10
    § 305 Abs. 1 BGB

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass bei Vertragsformularen, die aus dem Internet heruntergeladen werden können, in der Regel von Vertragsbedingungen, die für eine Vielzahl von Fällen formuliert wurden (= AGB), auszugehen ist. Dies gelte auch für einen Pkw-Verkauf zwischen Verbrauchern, für welchen der Verkäufer ein vorformuliertes Muster aus dem Internet verwendete. Der dort enthaltene Gewährleistungsausschluss sei deshalb unwirksam gewesen, weil er in dieser Form nicht durch AGB, sondern nur individuell hätte vereinbart werden können. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 9. August 2011

    OLG Oldenburg,Urteil vom 27.05.2011, Az. 6 U 14/11
    §§ 437, 323 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 3, 346 BGB

    Das OLG Oldenburg hat entschieden, dass der Gewährleistungsausschluss „Der Verkäufer übernimmt für die Beschaffenheit des verkauften Kraftfahrzeugs keine Gewährleistung.“ in einem Kaufvertragsformular, wie man es beispielsweise im Internet für den Gebrauchtwagenverkauf findet, unwirksam ist. Es handele sich dabei um eine AGB-Klausel. Klauseln, die die Gewährleistung ohne Ausnahme ausschließen, würden auch Schadensersatzansprüche, die auf Körper und Gesundheitsschäden wegen eines vom Verkäufer zu vertretenden Mangels beruhen oder auf grobes Verschulden des Verkäufers gestützt sind, ausschließen. Solche Klauseln seien mit § 309 Nr. 7 BGB nicht vereinbar und somit unwirksam. Vorliegend konnte der Käufer eines Gebrauchtwagens deshalb gegen Rückzahlung des Kaufpreises vom Vertrag zurücktreten, da das Fahrzeug einen dem Verkäufer unbekannten schwerwiegenden Unfallschaden hatte. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 22. Juli 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtKG Berlin, Urteil vom 17.06.2011, Az. 7 U 179/10 – rechtskräftig
    § 434 Abs 1 BGB

    Das KG Berlin hat entschieden, dass eine im Rahmen einer eBay-Auktion erklärte Beschaffenheitsangabe zur Unwirksamkeit eines Gewährleistungsausschlusses bei einem Privatverkäufer führen kann. Das Angebot im Rahmen einer eBay-Auktion sei bereits ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages. Die in der Beschreibung enthaltenen Elemente seien Bestandteil des Kaufvertrages und hätten nicht nur werbenden Charakter, auch wenn sie in einem nach Abschluss der Auktion gefertigten Dokument nicht mehr aufgeführt seien. Vorliegend hatte der private Verkäufer eines Automobils dieses in der Artikelbeschreibung u.a. als „scheckheftgepflegt“ angepriesen. Da diese Anpreisung nicht den Tatsachen entsprach, sei der Käufer zum Rücktritt berechtigt gewesen. Zum Volltext der Entscheidung:
    (mehr …)

  • veröffentlicht am 21. Juni 2011

    EuGH, Urteil vom 16.06.2011, Az. C-65/09 und C-87/09
    Art. 3 Abs. 2 und 3 Unterabs. 3 der Richtlinie 1999/44/EG
    (Verbrauchsgüterkaufrichtlinie)

    Der EuGH hat in zwei verbundenen Verfahren entschieden, dass der Verkäufer im Falle eines Mangels einer Kaufsache bei Austausch auch die Kosten für den Aus- und Einbau übernehmen muss – auch wenn dies ursprünglich nicht Vertragsbestandteil sei. Sei der Mangel der Kaufsache erst nach dem bestimmungsgemäßen Einbau (z.B. Verlegen von Fliesen, Montage einer Spülmaschine) zu Tage getreten, müssten bei Austausch die Kosten, die für den Ausbau und Neueinbau anfielen, ebenfalls ersetzt werden. Das Gericht führte aus:In einem Fall, in dem keine der beiden Vertragsparteien schuldhaft gehandelt hat, ist es demnach gerechtfertigt, dem Verkäufer die Kosten für den Ausbau des vertragswidrigen Verbrauchsguts und den Einbau des als Ersatz gelieferten Verbrauchsguts aufzuerlegen, da diese Zusatzkosten zum einen vermieden worden wären, wenn der Verkäufer von vornherein seine vertraglichen Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllt hätte, und zum anderen nunmehr notwendig sind, um den vertragsgemäßen Zustand des Verbrauchsguts herzustellen. Auf eine Unverhältnismäßigkeit könne der Verkäufer sich dabei nicht berufen. Diese gelte nur im Verhältnis der beiden Arten der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung), so dass bei Unverhältnismäßigkeit der einen Möglichkeit die andere gewählt werden könne. Bei nur einer möglichen Art der Nacherfüllung komme eine Unverhältnismäßigkeit jedoch nicht in Betracht. Die finanziellen Interessen des Verkäufers seien durch die Möglichkeiten des Rückgriffs auf einen Vorverkäufer oder den Hersteller der mangelhaften Sache ausreichend geschützt. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 13. Juni 2011

    Revolutionäre rechtliche Entwicklungen bahnen sich in in der taiwanesischen Hauptstadt Taipeh an. Nach einem Bericht der Taipeh Times sollen Apple und Google  von der lokalen Regierung aufgefordert worden sein, „Verbrauchern künftig sieben Tage lang kostenlos den Test von Apps aus ihren App Stores zu ermöglichen“ (Golem). Damit haften vorgenannte Store-Betreiber für mangelhafte Software, und zwar auch solche, die von Dritten in den App-Store eingestellt wurde, was bislang kategorisch ausgeschlossen wird. Was wir davon halten? Die „Revolution“ besteht darin, dass man ein Gewährleistungsrecht (mit verkürzter Gewährleistungsfrist) für mangelhafte Software anbietet. In Deutschland ergibt sich diese Rechtslage seit über 20 Jahren aus dem Gesetz (heute: § 437 BGB; zur Gewährleistungsfrist: § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Dass dieses Gewährleistungsrecht in Deutschland „kostenlos“ ist, ergibt sich u.a. aus § 439 Abs. 2 BGB. Und zwar ungeachtet etwaig entgegenstehender Apple- oder Google-AGB. Etwas anders ist es um das Widerrufsrecht bestellt (vgl. § 312 d Abs. 4 Nr. 2 BGB).

  • veröffentlicht am 22. Mai 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 13.04.2011, Az. VIII ZR 220/10
    § 269 Abs. 1 BGB

    Der BGH hat darüber entschieden, an welchem Ort der Verkäufer einer mangelhaften Sache die zur Beseitigung des Mangels gesetzlich geschuldete Nacherfüllung vorzunehmen hat. Dabei entschied er, dass es auch billig sein kann, wenn der in Frankreich sitzende Käufer die Ware nach Deutschland zurückbringe. Aus der Pressemitteilung Nr. 60/2011 des Bundesgerichtshofes:

    (mehr …)

I